II.
Fragestellung
1. Warum wurde die Baumaßnahme ohne eine Kennzeichnung/Anwässerung abgeschlossen?
2. Bis wann kann eine Kennzeichnung und Absperrung des Bereiches nachgeholt werden, damit die Renaturierungs-Maßnahme den gewünschten Erfolg erzielt und vor weiterer Beschädigung geschützt wird?
Anlage: Fotos vom Wochenende 25./26.April nach Abschluss der Maßnahme
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die
Leistung der Rekultivierung gilt erst als erfüllt, wenn die neue Rasenfläche
vollständig begrünt ist, wozu auch eine erste Mahd gehört. Diese Leistung gilt
daher als noch nicht abgeschlossen, eine Abnahme fand noch nicht statt.
zu 2.
Die Stadt wird verlangen, dass die derzeit zum Parken oder Wenden
genutzten Teilbereiche solange zu sichern sind, bis der Ursprungszustand wieder
erreicht ist. Eine entsprechende Auflage wird vorbereitet und erteilt. Eine
generelle Absperrung ist nicht vorgesehen.