Betreff
Antrag der DIE LINKE - Stadtratsfraktion - Aufstellen einer Freiflächengestaltungssatzung
Vorlage
0278-AT/2020
Art
Antrag

I. Beschlussvorschlag

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.                Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Aufstellung einer Freiflächengestaltungssatzung, die sie dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung bis spätestens zum 30.04.2021 vorlegt, zu veranlassen.

2.                Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet im Innenbereich gemäß § 34 BauGB für nicht überbaute Flächen, unbebaute Flächen der bebauten Grundstücke und für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen Geltung erhalten. Sie ist auf Vorhaben anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag oder ein die baurechtliche Prüfung umfassender Antrag gestellt wird oder eine Vorlage der Genehmigungsfreistellungsunterlagen erfolgt.

3.                Die Satzung soll folgende Eckpunkte umfassen, wobei jeweils die bereichstypische Begrünung zu berücksichtigen ist:

        Begrünung von nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke

        Begrünung von Einhausungen für Müllbehälter

        Begrünung von Flachdächern

        Begrünung fensterloser Fassadenabschnitte ab einer Breite von 3,00 Meter, insbesondere Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen, Industrie- und Gewerbegebäuden

        Begrünung von bereits bestehenden Kinderspielplätzen

        Begrünung von unbebauten Freiflächen, für die kein Baugenehmigungsverfahren beantragt ist und die nicht für eine andere zulässige Nutzung, wie Stellplätze und Arbeits- oder Lagerflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen dauerhaft benötigt werden, nach einer Frist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Satzung

        Zuwege und Zufahrten von Grundstücken auf Mindestmaß und Versiegelung der Flächen beschränken

4.                Die Satzung soll Ausnahmen von der Gestaltungspflicht enthalten, die regelbeispielartig ausgestaltet werden und zudem auch Abweichungen von den Vorschriften nach § 66 ThürBO zulassen.