I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Aufstellung einer
Freiflächengestaltungssatzung, die sie dem Stadtrat zur Beratung und
Beschlussfassung bis spätestens zum 30.04.2021 vorlegt, zu veranlassen.
2.
Die
Satzung soll im gesamten Stadtgebiet im Innenbereich gemäß § 34 BauGB für nicht
überbaute Flächen, unbebaute Flächen der bebauten Grundstücke und für die
äußere Gestaltung baulicher Anlagen Geltung erhalten. Sie ist auf Vorhaben
anzuwenden, für die nach Inkrafttreten der Satzung ein Bauantrag oder ein die baurechtliche
Prüfung umfassender Antrag gestellt wird oder eine Vorlage der
Genehmigungsfreistellungsunterlagen erfolgt.
3.
Die
Satzung soll folgende Eckpunkte umfassen, wobei jeweils die bereichstypische
Begrünung zu berücksichtigen ist:
•
Begrünung
von nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
•
Begrünung
von Einhausungen für Müllbehälter
•
Begrünung
von Flachdächern
•
Begrünung
fensterloser Fassadenabschnitte ab einer Breite von 3,00 Meter, insbesondere
Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports, Nebenanlagen, Industrie-
und Gewerbegebäuden
•
Begrünung
von bereits bestehenden Kinderspielplätzen
•
Begrünung
von unbebauten Freiflächen, für die kein Baugenehmigungsverfahren beantragt ist
und die nicht für eine andere zulässige Nutzung, wie Stellplätze und Arbeits-
oder Lagerflächen, Spiel- und Aufenthaltsflächen dauerhaft benötigt werden,
nach einer Frist von 5 Jahren ab Inkrafttreten der Satzung
•
Zuwege
und Zufahrten von Grundstücken auf Mindestmaß und Versiegelung der Flächen
beschränken
4. Die Satzung soll Ausnahmen von der Gestaltungspflicht enthalten, die regelbeispielartig ausgestaltet werden und zudem auch Abweichungen von den Vorschriften nach § 66 ThürBO zulassen.