hier: Einbringung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Entwurf der Satzung für den Beirat für integrierte
Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach wird zur Kenntnis
genommen und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
II. Begründung:
Mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030), welches vom
Stadtrat im Dezember 2019 beschlossen wurde, liegt der Stadt eine Richtschnur
für die Stadtentwicklung Eisenachs für die kommenden Jahre vor. Grundlegender
Ansatz des ISEK 2030 ist namensgemäß die integrierte Stadtentwicklung. Das
heißt, dass ganzheitlich in die Zukunft gedacht wird – unter Berücksichtigung
von Bevölkerungsentwicklung, Siedlungsstruktur in Kernstadt und Ortsteilen,
Wohnen, Arbeiten, Bildung, Mobilität, Versorgung, Umwelt, Klima, Freizeit usw.
Das ISEK 2030 ist somit die integrierende Klammer, welche die verschiedenen
Konzepte, Strategien und übergeordneten Planungen der unterschiedlichen
Fachbereiche innerhalb der Stadt Eisenach miteinander verknüpft.
In der Hauptsatzung der Stadt Eisenach, welche vom Stadtrat am 9.12.2019
verabschiedet wurde, ist gemäß § 9 Satz 3 Buchstabe a) die Bildung eines
Beirats für integrierte Stadtentwicklung vorgesehen. Die Umsetzung dieses
Ansinnens soll nunmehr – unter Fortführung des integrierten Gedankens –
fachbereichsübergreifend mit der Gründung des Beirates für Integrierte
Sozialplanung und Stadtentwicklung erfolgen.
Die Stadt Eisenach hat zur Umsetzung der Armutspräventionsrichtlinie im
August 2016 eine Planungskoordinatorin eingestellt. Die Aufgabe der
Armutsprävention besteht darin, an die Spielräume der jeweiligen Lebenslagen
der Menschen anzuknüpfen und externe Hilfen daran anzupassen. Dazu sollen
soziale Belange in allen Planungsbereichen verbindlich verankert und zu einer
integrierten, zielgerichteten Sozialplanung zusammengeführt werden. Die erste
Förderphase wurde mit der Verabschiedung der Armutspräventionsstrategie vom
Stadtrat am 9.9.2019 erfolgreich abgeschlossen. Die Strategie enthält
Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur direkten Förderung von Familien sowie
den Ausbau von Fördermöglichkeiten von benachteiligten Kindern und
Jugendlichen. Die Umsetzung der Strategie steht im Fokus der zweiten
Förderphase. Der Aufbau sowie die Etablierung eines Steuerungsgremiums in Form
eines Planungsbeirates sind als erster Meilenstein der zweiten Projektphase
benannt. Er dient der fachlichen Unterlegung der Ziele und Maßnahmen der
Armutsprävention und unterstreicht die Bedeutung der Thematik für die Stadt
Eisenach. Mit der Einberufung des Beirates für Integrierte Sozialplanung und
Stadtentwicklung wird dieser Meilenstein verwirklicht.
In engem
Zusammenhang mit der Umsetzung der Armutspräventionsstrategie steht die
Realisierung des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“
(LSZ) als Neustrukturierung der Familienförderung auf kommunaler Ebene. Ziel
des Landesprogramms ist es, mit Hilfe von abgestimmten und bedarfsgerechten
Angeboten, Familien in Thüringen stärker zu unterstützen (soziale
Infrastruktur). Die Stadt Eisenach erhält seit 2019 Fördermittel aus dem LSZ.
Die Aufgabe der im Januar 2020 eingestellten Sozialplanerin ist die Erarbeitung
eines fachspezifischen, integrierten Plans, welcher bedarfsgerechte Maßnahmen
zur Förderung der sozialen Infrastruktur beinhaltet. Die Umsetzung der im
fachspezifischen, integrierten Plan verankerten Maßnahmen soll bis 2021
vorangetrieben werden. Das Landesprogramm definiert sechs Handlungsfelder[1]. Bei dem
ersten Handlungsfeld „Steuerung, Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung“
handelt es sich um einen Querschnittsbereich und rückt den Stellenwert des
Themas „Familie“ in der Kommune in den Mittelpunkt. Mit dem Aufbau des Beirates
für Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach wird
den Zielstellungen des ersten Handlungsfeldes Rechnung getragen:
·
„Alle in den Landkreisen und kreisfreien Städten für
eine familienrelevante Infrastruktur Verantwortlichen arbeiten
interdisziplinär, ressortübergreifend und koordinierend auf verschiedenen
Ebenen im Interesse einer kohärenten Familienpolitik und -förderung zusammen.
[…]
·
Landkreise und kreisfreie Städte halten eine
integrierte Sozialplanung für Angebote insbesondere der Jugend-, Familien-,
Sozial- und Altenhilfe vor und gewährleisten eine kontinuierliche Akteurs- und
Bürgerbeteiligung.
·
Landkreise und kreisfreie Städte sind mit der
Umsetzung des Landesprogramms in die Lage versetzt, bedarfsgerechte Angebote
für Familien eigenverantwortlich zu planen und zu steuern.“[2]
Der Beirat für
Integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung schafft vor diesem Hintergrund
eine Querverbindung zwischen dem erforderlichen Planungsbeirat einerseits und
dem laut Hauptsatzung geforderten Beirat für integrierte Stadtentwicklung
andererseits. Die Verknüpfung stadträumlicher und sozialer Fragestellungen
gewährleistet eine nachhaltige (Stadtquartiers-)Planung und vermeidet nicht
zuletzt Doppelstrukturen in der Stadt aufgrund der Vereinigung der beiden
Themen innerhalb eines Beirats. Durch das Zusammenführen verschiedener
Fachplanungen und Akteure werden Expertisen gebündelt – mit dem Ziel schneller
auf die sich ändernden Rahmenbedingungen und Anforderungen in der Stadt
reagieren und entsprechend Weichen stellen zu können. Dies entspricht dem
Kerngedanken der integrierten Stadtentwicklung.
[1] 1. Steuerung,
Vernetzung, Nachhaltigkeit und Planung; 2.Vereinbarkeit von Familie und Beruf
sowie Mobilität; 3. Bildung im familiären Umfeld; 4. Beratung, Unterstützung
und Information; 5. Wohnumfeld und Lebensqualität; 6. Dialog der Generationen
[2] Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Handbuch „Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben der Generationen“. Angebots- und Maßnahmenkatalog, S. 4 [Zugriff am 13.05.20].
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Satzung für den Beirat für integrierte Sozialplanung und Stadtentwicklung in der Stadt Eisenach