Betreff
Berichterstattung gemäß § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019: Übersicht der durch die Oberbürgermeisterin genehmigten sowie durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
0283-BR/2020
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2019 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben fest.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2019 werden über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 € durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt gemäß § 7 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.

 

Die durch die Oberbürgermeisterin genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Entsprechend der festgelegten Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr 2019 folgende über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:

 

I.                   Verwaltungshaushalt

 

Durch die Oberbürgermeisterin wurden 53 über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 191.150,77 € genehmigt.

 

Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden Haushaltsmittel in Höhe von 153.837,43 € im Rahmen von vier über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt werden.

 

II.                Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin neun über- und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 62.288,82 € genehmigt.

 

Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 341.888,10 € im Rahmen von acht über- und außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.

 

Im Vermögenshaushalt konnte die von § 58 ThürKO geforderte Deckung in einem Fall nicht sichergestellt werden. Die überplanmäßige Ausgabe wurde jedoch aus Gründen der Unabweisbarkeit dennoch genehmigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 10.000,00 € konnte schließlich im Rahmen des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2019 nachträglich sichergestellt werden.

 

 

 

In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt. 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung

 

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung einsehen.