Sachverhalt:
Mit Beschluss
der Haushaltssatzung 2019 legte der Stadtrat auch die Entscheidungsbefugnisse
für die Genehmigung bzw. den Beschluss von notwendigen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben fest.
Gemäß § 7 Abs. 3
der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Jahr 2019 werden über- und
außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von einschließlich 10.000,00 €
durch die Oberbürgermeisterin genehmigt. Über- und außerplanmäßige Ausgaben mit
einem Volumen von über 10.000,00 € bis einschließlich 80.000,00 € beschließt
gemäß § 7 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Haupt- und Finanzausschuss.
Die durch die Oberbürgermeisterin
genehmigten und durch den Haupt- und Finanzausschuss beschlossenen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben sind gem. § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung dem
Stadtrat zur Kenntnis zu geben.
Mit dieser
Berichtsvorlage wird dem § 7 Abs. 4 der Haushaltssatzung Rechnung
getragen.
Entsprechend der
festgelegten Zuständigkeiten wurden im Haushaltsjahr 2019 folgende über- und
außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt bzw. beschlossen:
I.
Verwaltungshaushalt
Durch die Oberbürgermeisterin wurden 53 über-
und außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 191.150,77 €
genehmigt.
Durch den Haupt- und Finanzausschuss wurden
Haushaltsmittel in Höhe von 153.837,43 € im Rahmen von vier über- und
außerplanmäßigen Ausgaben freigegeben.
Die Deckung gemäß § 58 Abs. 1 ThürKO konnte
bei allen erforderlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sichergestellt
werden.
II.
Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden durch die Oberbürgermeisterin neun über- und
außerplanmäßige Ausgaben mit einem Volumen von insgesamt 62.288,82 € genehmigt.
Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurden zusätzliche
Mittel in Höhe von 341.888,10 € im Rahmen von acht über- und außerplanmäßigen
Ausgaben freigegeben.
Im Vermögenshaushalt konnte die von § 58 ThürKO geforderte Deckung in
einem Fall nicht sichergestellt werden. Die überplanmäßige Ausgabe wurde jedoch
aus Gründen der Unabweisbarkeit dennoch genehmigt. Die Deckung dieser
überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 10.000,00 € konnte schließlich im Rahmen des Gesamtabschlusses
des Haushaltsjahres 2019 nachträglich sichergestellt werden.
In der Anlage sind alle genehmigten bzw. beschlossenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter Nennung der Deckung sowie einer Begründung der Erforderlichkeit zusammengestellt.
Anlagenverzeichnis
Anlage – Übersicht gem. § 7 Abs. 4 der
Haushaltssatzung
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung einsehen.