Betreff
Renaturierungsmaßnahmen im Mariental um Umsetzung des Antrages AT-0069/2019 vom 10.09.19
Vorlage
EAF-0030/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Aus welchen wurde der Beschluss noch nicht umgesetzt? Wann und in welcher Form ist die Umsetzung vorgesehen, um weitere Schäden am Biotop und Folgekosten – wie im Antrag der CDU genannt – zu verhindern? Die zugesagte Antwort (Stadtratssitzung Mai) ist noch nicht erfolgt.

2.       Wann wird der aufwendig renaturierte Streifen durch weitere Warnbaken oder ähnliche Maßnahmen geschützt um weitere Schäden zu verhindern? Und zu welchem Zeitpunkt plant die Stadtverwaltung Eisenach, den durch die Baumaßnahmen/Fremderde eingeschleppten invasiven Staudenknöterich durch Ausbaggern grundhaft zu entfernen?

 

 

III. Anlagen

 

siehe vorhergehende Anfragen im Ratsinformation


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Hierzu wird vollumfänglich auf die bisherige Stellungnahme verwiesen (wie folgt):

Der Marienbach ist im genannten Bereich ein naturnahes Gewässer. Es gibt dort nichts, was renaturiert werden kann. Dementsprechend sind Maßnahmen nicht erforderlich und würden im Gegenteil zu einer zumindest vorrübergehenden Beeinträchtigung des Gewässers führen.

Durch eine gezielte Beschilderung für Wanderer und ggf. zusätzliche Absperrungen (wenn nötig) wird die Natur in Kürze dafür sorgen, die derzeit getretenen Wege wieder zu begrünen.

Die in der Begründung als wilden Übergang bezeichnete Stelle Foto 2 ist bereits durch den Baulastträger der B 19 instand gesetzt, in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurden in der 32./33 KW großformatigen Steinen gesetzt. Die Ursache war nicht das Begehen der Böschung durch Personen, der Marienbach unterliegt der ständigen Erosion, welche Uferlinien verändert. Daher ist es erforderlich die Böschungsfüße vor Ausspülung zu schützen, damit sich das Gewässer nicht zu nah an die B 19 heranschiebt. Dazu werden derzeit im Auftrag der Stadt Gewässerunterhaltungsarbeiten zur Sicherung der Gewässerböschung in Abstimmung mit UWB und UNB durchgeführt.

 

 

zu 2.

 

 

Alle dort durchgeführten Baumaßnahmen wurden geprüft. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der vorgefundene Knöterich mit den Bauvorhaben im Zusammenhang steht. In den von den Firmen beanspruchten Flächen wurde kein Boden aufgebracht, welcher mit Knöterich belastet war.

Sowohl die Baustellenkontrolle der Abt. Tiefbau wie auch die Untere Naturschutzbehörde waren vor Ort. Der entdeckte Knöterich wurde bereits durch die Abt. Umwelt beseitigt. Neu gewachsene Pflanzen wird man ebenfalls versuchen, weitestgehend im Auenbereich des Marienbaches zu entfernen.

Da allerdings die Ausbreitung dieser Art bereits an anderen nahegelegenen Stellen sowie auch auf Privatgrundstücken so weit fortgeschritten ist, dass eine vollständige Beseitigung nicht erreicht werden kann, kann auch nicht garantiert werden, dass die Bekämpfung im Auenbereich langfristig erfolgreich wäre. Unerkannte Samenbildung kann die weitere Verbreitung begünstigen.

In Erde enthaltene Wurzelrhizom-Stücke treiben schnell wieder neu aus und bilden Wurzelausläufer.

Eine wirksame Bekämpfungsmöglichkeit ist nur mit Totalherbiziden möglich. Das ist jedoch sehr umweltschädlich und für die Stadtverwaltung Eisenach intern ausgeschlossen. Eine Ausnahmegenehmigung würde in Gewässernähe generell nicht erteilt.

 

Eine mechanische Bekämpfung oder teilweise Eindämmung der Pflanze ist nur durch restloses Ausgraben aller Wurzelrhizome bzw. ständiges Abmähen kurz nach dem Wiederaustrieb möglich. Beide Varianten sind jedoch sehr arbeitsaufwendig. Eine Garantie, dass die Pflanze trotzdem nicht nachwächst, gibt es auch da nicht.

Es ist nicht vorgesehen und auch keinesfalls finanzierbar, die Wurzelrhizome stetig auszubaggern.

Im Bereich des Begleitgrünes sind keine dauerhaften Absperrungen vorgesehen. Bis zum vollständigen Anwachsen des Begleitgrün im Bankettbereich wurden Leitbaken aufgestellt, die zwischenzeitlich wieder erweitert wurden. Sofern wieder Beschädigungen am Grünstreifen festgestellt werden, müssen diese in regelmäßigen Abständen ausgebessert werden.

 

Die im Text angefragte Beschilderung in Höhe der Querungsstelle ist schon seit geraumer Zeit angebracht. Die vorerst geplante optische Barriere aus Naturmaterialen ist aus jetziger Sicht nicht mehr notwendig, da die Wanderer die Fahrbahn nunmehr an der ausgeschilderten Stelle überqueren.