II.
Fragestellung
1.
Welche Maßnahmen wurden/werden seitens der Stadt eingeleitet, um
die weitere Verbreitung invasiver Pflanzen und Tiere einzudämmen?
2.
Gibt es zu evtl. Maßnahmen langfristige Strategien zur
Bekämpfung dieser invasiven Arten?
3.
In der Vergangenheit wurden seitens der Stadt durchaus invasive
Pflanzenarten bewusst angesiedelt. Wie ist das mit den naturschutzrechtlichen
Verboten in Einklang zu bringen?
4.
Wie wird bei Baumaßnahmen das Einschleppen invasiver Arten
verhindert (z.B. bei Ausschreibungen) bzw. wie wird das kontrolliert?
5.
Werden invasive Arten – hauptsächlich Pflanzen - entfernt,
welche Arten der Entsorgung nutzt die Stadtverwaltung? Zu beachten ist, dass ja
kleinste Pflanzenteile ausreichen, damit neue Pflanzen entstehen können.
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1. und zu 2.
Sofern im
Stadtgebiet an neuen Stellen invasive Pflanzenarten auftauchen, werden diese im
Regelfall (je nach Zuständigkeit) durch die Abt. Umwelt oder das Amt für
Infrastruktur entfernt. Man wird auch weiterhin versuchen, die Ausbreitung zu
verringern. Das kann jedoch nur im Rahmen turnusmäßig laufender Pflegearbeiten
passieren und kann nicht als einzelne Aufgabe geleistet werden.
Eine mechanische
Bekämpfung oder teilweise Eindämmung der Pflanze ist nur durch restloses
Ausgraben aller Wurzelrhizome bzw. ständiges Abmähen kurz nach dem
Wiederaustrieb möglich. Beide Varianten sind jedoch sehr arbeitsaufwendig. Eine
Garantie, dass die Pflanze nicht trotzdem nachwächst gibt es auch da nicht.
Es ist nicht
vorgesehen und auch keinesfalls finanzierbar, die Wurzelrhizome stetig
auszubaggern. Insofern kann es auch zukünftig kein wirkliches Patentrezept zur
Beseitigung der invasiven Pflanzenarten geben.
zu 3.
Die bewusste
Ansiedlung invasiver Arten ist nicht bekannt.
zu 4.
Auch durch
Baumaßnahmen besteht natürlich immer ein Risiko, dass invasive Pflanzenarten
eingeschleppt werden. Das ist jedoch auch bei stetiger Kontrolle und Abnahme
der Baustelle im Nachgang nicht nachweisbar.
Die Ausbreitung
solcher Arten ist auch auf Privatgrundstücken so weit fortgeschritten, dass
eine Beseitigung nicht erreicht werden kann. Unerkannte Samenbildung kann die
weitere Verbreitung begünstigen.
zu 5.
Pflanzenreste,
Grünschnitt etc. werden über den Umweltservice oder andere Recyclingfirmen
entsorgt. Kompostierung zur Wiederverwendung wird gerade deswegen nicht
favorisiert.
Speziell noch zum
Thema Waschbären:
Genauere
Informationen zum Thema finden sie z. B. hier:
Auszug aus o. g.
Website:
Generell dürfen
Waschbären in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gejagt werden. Laut
Thüringer Umweltministerium gilt das aber nicht in den Städten und in
sogenannten befriedeten Bezirken, worunter auch das eigene Grundstück fällt.
Dort müsse das Ordnungsamt einschreiten, wenn Anwohner mit den Waschbären nicht
mehr klar kommen.
Wer darf Waschbären
töten?
Ob und wie
Privatpersonen Konflikte mit den Waschbären lösen dürfen, ist in den drei
Ländern unterschiedlich geregelt.
In Thüringen dürfen
die Tiere ausschließlich von Jägern, Tierärzten und anderen kundigen Personen
getötet werden. Für das Aufstellen von Fallen muss dort ebenfalls ein
Sachkundenachweis vorliegen, erklärt das Umweltministerium in Erfurt. Auch hier
dürfen Waschbären, die einmal gefangen wurden, nicht wieder ausgesetzt werden.