Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 2 ThürKO ist die
Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres
aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussbuchungen zur
Jahresrechnung 2019 wurden fristgerecht bis zum 30.04.2020 realisiert.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie konnten jedoch nicht alle für den endgültigen
Jahresabschluss erforderlichen Arbeitsschritte fristgerecht vorgenommen werden,
insbesondere stand noch die IT-mäßige Umsetzung des Jahresabschlusses aus.
In der Stadtratssitzung vom 12.05.2020 wurden
die Ratsmitglieder durch eine Berichtsvorlage (0270-BR/2020) über das
vorläufige Ergebnis des Jahresabschlusses 2019 informiert.
Inzwischen ist auch die IT-mäßige Umsetzung
des Jahresabschlusses erfolgt, sodass mit der heutigen Vorlage die Jahresrechnung
2019 übergeben wird.
Der Stadtrat beschließt über die Feststellung
der geprüften Jahresrechnung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die
Entlastung der Oberbürgermeisterin sowie der Beigeordneten (§ 80 Abs. 3
ThürKO).
Die festgestellte Jahresrechnung ist mit
ihren Anlagen sowie dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Sämtliche Unterlagen zur Jahresrechnung
inklusive IT-Ausdrucke können von allen Mitgliedern des Stadtrates nach
terminlicher Absprache mit dem Leiter der Finanzverwaltung in der Kämmerei
eingesehen werden.
Ergebnis
der Jahresrechnung 2019
Das entsprechend § 79 Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) endgültig festgestellte Ergebnis der
Haushaltsrechnung für das Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
|
Verwaltungshaushalt |
Vermögenshaushalt |
Gesamthaushalt |
Soll-Einnahmen |
114.161.840,84 |
18.014.548,85 |
132.176.389,69 |
Soll-Ausgaben |
114.161.840,84 |
18.014.548,85 |
132.176.389,69 |
Fehlbetrag |
0,00
€ |
0,00
€ |
0,00
€ |
Im Folgenden werden verschiedene Eckdaten der Jahresrechnung
dargestellt.
Eckdaten |
Haushalt 2019 in € |
Jahres-RE 2019 in € |
Erläuterungsbericht |
I. Haushaltsvolumen |
|
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|
Gesamthaushalt |
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Gliederungspunkt II. |
Einnahmen |
151.075.537 |
132.176.389,69 |
|
Ausgaben |
151.075.537 |
132.176.389,69 |
|
einheitlicher Fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
|
|
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II. Schuldendienst |
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Gliederungspunkt IV. a) |
Kreditaufnahme lt. HH-Satzung |
9.000.000 |
0,00 |
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ordentliche Tilgung (Pflichtzuführung) |
1.318.590 |
1.318.229,17 |
|
Verschuldung am 31.12. (Ist) |
30.039.623 |
22.039.983,76 |
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Pro-Kopf-Verschuldung 31.12. |
703 |
516,04 |
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III. Zuführungen zwischen den
Teilhaushalten |
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Gliederungspunkt III. |
Zuführung an den VermögensHH |
4.595.573 |
6.560.785,29 |
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davon Pflichtzuführung |
1.318.590 |
1.318.229,17 |
|
davon weitere Zuführungen/ „freie Spitze“ |
3.276.983 |
5.242.556,12 |
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IV. Rücklagen |
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Gliederungspunkt IV. c) |
Entnahme aus Rücklage |
0 |
0 |
|
Zuführung an Rücklage |
0 |
1.051.620,15 |
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Stand am 31.12. |
0 |
1.051.620,15 |
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Vorzuhaltende Mindestrücklage |
2.231.306 |
2.222.215,05 |
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Durch die IT-mäßige Umsetzung der
Jahresabschlussbuchungen haben sich keine Änderungen zu der am 12.05.2020
vorgelegten Berichtsvorlage (0270-BR/2020) ergeben.
Weitergehende Ausführungen können daher der bereits vorgelegten
Berichtsvorlage, sowie dem dieser Berichtsvorlage beigefügten
Erläuterungsbericht zu Jahresrechnung (Anlage 3.10) entnommen werden.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 – 0.
Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 – II JR
2019 1. Kassenmäßiger Abschluss
Anlage 3 – II. JR
2019 2. Haushaltsrechnung
Anlage 4 – II. JR
2019 Anlage 3.1 bis 3.9
Anlage 5 – II. JR
2019 Anlage 3.10 (Erläuterungsbericht inkl. Anlagen)
Die Anlagen können im Internet unter
www.eisenach.de à
Rathaus à
Stadtrat und Gremien à
Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung eingesehen
werden.