Betreff
Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen
Vorlage
0297-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die als Anlage beigefügte „Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen“.


II. Begründung:

 

Nach § 1 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in Verbindung mit § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII- Kinder- und Jugendhilfe) ist die Stadt Eisenach örtlicher, öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Sie nimmt die Aufgaben nach dem SGB VIII im eigenen Wirkungskreis wahr. Die Kinder- und Jugendarbeit ist deshalb dem Grunde nach keine freiwillige Leistung der Stadt Eisenach.

 

Am 01.03.2016 (Vorlagen-Nr. 0356-StR/2015, Beschlusses-Nr.: StR/0339/2016) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, die Punkte 7.3 und 7.4 des vorgelegten Jugendförderplanes an die geänderten Bedingungen, u.a. an die Bedarfe in den Ortsteilen anzupassen.

 

In Umsetzung des o.g. Beschlusses soll mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag eine Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Ortsteilen ermöglicht werden.

 

Spezielle Rechtsgrundlage für die Förderung sind die § 11 (Kinder- und Jugendarbeit), § 12 (Jugendverbandsarbeit) und § 14 (erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII), den §§ 16 und 17 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (ThürKJHAG)- (Förderung der Jugendarbeit und Förderung der Jugendverbandsarbeit) sowie die Verpflichtungen zur Sozialen Daseinsvorsorge nach der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in ihren jeweils gültigen Fassungen.

 

Durch fehlende eigene Mobilität sind die Möglichkeiten der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus den Ortsteilen an interessenbezogenen, (kern)städtischen Freizeit- und außerschulischen Bildungsangeboten begrenzt und von den Möglichkeiten der Eltern oder dem ÖPNV abhängig.

Die örtlichen politischen Gremien, Initiativen, Vereine oder Einrichtungen tragen allerdings nicht unwesentlich dazu bei, diese Einschränkungen in den Ortsteilen zu kompensieren. Das bedarf einer Unterstützung durch die Gewährung von Sachleistungen, der Vermittlung von Kontakten, der organisatorischen und fachliche Beratung, der Beratung über weitere Fördermöglichkeiten oder die städtische Unterstützung bei Veranstaltungen sowie einer materiellen und finanziellen Basis.

Mit der vorgelegten Richtlinie soll dazu beigetragen werden, dass wertvolle örtliche Engagement für Kinder- und Jugendliche in den Ortsteilen zu unterstützen. 

Neben den in den gesetzlichen Grundlagen genannten Schwerpunkten der Förderung sollen insbesondere ehrenamtliche Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in den Ortsteilen durch geeignete Maßnahmen unterstützt und gestärkt werden.

 

Fachamtsseitig wurden im Haushaltsplanentwurf 2020 und werden im Haushaltsjahr 2021 insgesamt jeweils 17.400 € in der Haushaltsstelle 46050.718000 (Jugendclubs Ortsteile/ Zuschüsse an Vereine Ortsteile angemeldet. 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit in den Eisenacher Ortsteilen