Betreff
Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach
hier: Rückerstattung von Unterrichtsgebühren
Vorlage
0298-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

In Abweichung zum § 7 der gültigen Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Eisenach die Erstattung der Unterrichtsgebühren für die Unterrichtsstunden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgefallen sind und nicht nachgeholt werden können.


II. Begründung:

 

Mit der Schließung am 17.03.2020 ergab sich für die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ eine bisher unbekannte Situation. Alle Lehrkräfte erkannten schnell, dass nach neuen Unterrichtsformen gesucht werden muss. Zur Auswahl standen die folgenden zwei Varianten:

 

1.            die Erteilung von Online-Unterricht

2.            Nachholung des Unterrichts bis zum 31.08.2020

 

Fast alle Lehrkräfte (Honorarlehrkräfte, festangestellte Lehrkräfte) haben diese beiden Varianten, auch in Kombination, genutzt.

 

Nach sieben Wochen wurde der Musikschulunterricht entsprechend des erstellten Hygienekonzeptes in einer ersten Phase wieder aufgenommen. Vorerst nur in 1:1-Begegnungen zwischen Schülern und Lehrkräften.

 

Nicht alle Schüler und Lehrkräfte haben jedoch die technischen Voraussetzungen für einen Online-Unterricht. Ein vollständiger Ausgleich der ausgefallenen Unterrichtsstunden kann nicht gewährleistet werden. Zudem gibt es Unterrichtsformen, wie z. B. die vorinstrumentalen Kurse der elementaren Musikpädagogik (EMP) für Kinder zwischen 1,5 und 6 Jahren (Musikgarten, Musikreise, Musikalische Früherziehung), für die der Gruppenunterricht bis heute noch nicht wieder aufgenommen werden konnte und auch nicht nachträglich ausgeglichen werden kann.

Aus diesen Gründen ist die Einteilung der Schüler bzgl. der Gebühren in die folgenden drei Kategorien erforderlich:

 

1.            Schüler, der EMP, für die der gesamte Unterricht ausgefallen ist

                (Erstattung 100%)

2.            Schüler, die einen Teil des Unterrichts erhalten haben

                (individuelle Berechnung/teilweise Erstattung)

3.            Schüler, die vollständig den ihnen zustehenden Unterricht erhalten haben

                (keine Erstattung)

 

Das gesamte Unterrichtsgeschehen wurde dokumentiert. So kann für jeden Schüler/jede Schülerin ermittelt werden, wie hoch eine Gebührenerstattung ausfallen müsste.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann lediglich zur ersten Schülergruppe eine genaue Aussage über die Höhe der Erstattung gemacht werden. Sie beträgt für 123 Schüler 7555,17 Euro.

Für die Schülergruppe, die einen Teil der Gebühren erstattet bekämen, kann derzeit noch keine genaue Aussage über die Höhe der Erstattung getroffen werden, da der Unterricht noch bis zum 31.08.2020 nachgeholt werden kann.