I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1. Die Oberbürgermeisterin
wird beauftragt allen staatlichen Schulen in Eisenach vor den Beratungen zur
Fortschreibung der Schulnetzplanung die Möglichkeit zu einer schriftlichen
Stellungnahme zu geben, die den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung,
Gesundheit und Soziales mindestens eine Woche vor der Klausurtagung des
Ausschusses vorliegt.
2. Die
schulische Stellungnahme wird getrennt voneinander von der Schulleitung, der
Elternvertretung sowie in allen Schulformen außer der Grundschule von der
Schülervertretung erbeten.
3. In der
Stellungnahme können die betreffenden Personen/Gruppen sich zu allen
Problemlagen äußern, die sie in den nächsten Jahren auf ihre Schule zukommen
sehen, zum Beispiel bei Schülerzahlen, dem Schulgebäude oder den Außenanlagen,
der Ausstattung sowie bei festgelegten oder freien Einzugsgebieten.
4. Eine
Erläuterung zu den gesetzlichen Grundlagen der Schulnetzplanung ist den zur
Stellungnahme aufgerufenen Gruppen ebenfalls zur Verfügung zu stellen.
5. Die Stellungnahmen werden auf freiwilliger Basis erstellt. Alternativ können, in Absprache mit den Schulleitungen, den Ausschussmitgliedern die Protokolle der Gespräche mit der Schulverwaltung zur Verfügung gestellt werden.
Anlagenverzeichnis:
Beispiel für eine Vorlage zur Stellungnahme