Betreff
Neufassung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach
Vorlage
0342-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       die Aufhebung des Beschlusses des Stadtrates StR/0173/2020 vom 14.07.2020 zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach.

2.       die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage 2.


II. Begründung:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 die Neufassung der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach beschlossen. Gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 ThürKO müssen Satzungen vor ihrer Bekanntmachung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden. Dies erfolgte mit Schreiben vom 15.07.2020. Die Eingangsbestätigung für die Satzung vom Landesverwaltungsamt ist am 23.07.2020 bei der Stadtverwaltung eingegangen.

 

Mit Schreiben vom 13.08.2020 teilte uns das Landesverwaltungsamt nunmehr mit, dass der Inkrafttretenszeitpunkt der Entschädigungssatzung auf den 01.12.2019 korrigiert werden muss. In der am 14.07.2020 beschlossenen Satzung war das Inkrafttreten für den 01.01.2020 vorgesehen. Gemäß dem Schreiben des Landesverwaltungsamtes wurde von der Bekanntmachung der Satzung abgesehen und die Satzung entsprechend den Vorgaben nochmals angepasst. Das Schreiben des Landesverwaltungsamtes ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Dementsprechend sollte der ursprüngliche Beschluss zur Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach vom 14.07.2020 aufgehoben und die Neufassung der Satzung mit dem geänderten Inkrafttretenszeitpunkt entsprechend der Anlage 2 beschlossen werden.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 13.08.2020

 

Anlage 2:             Entwurf der Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden, der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Eisenach