I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beauftragt die Oberbürgermeisterin und die weiteren Mitglieder
der Stadt Eisenach im Verwaltungsrat der VUW, die im Frühjahr 2020 im
Verwaltungsrat vereinbarte Tarifsteigerung für die Beschäftigten der VUW
einzufordern. Zur Finanzierung der Tarifsteigerung darf es weder eine Erhöhung
des vorgesehenen Zuschusses der Stadt Eisenach noch der Ticketpreise geben. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, zur nächsten Stadtratssitzung am
13.10.2020 Bericht über den aktuellen Sachstand der Tarifverhandlungen zu
erstatten. Stattdessen sind Anpassungen im Liniennetz und der Taktung des
Stadtverkehres vorzunehmen.
2.
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beauftragt die Oberbürgermeisterin, in Absprache mit dem
Wartburgkreis Vorbereitungen zur Fortschreibung der aktuellen
Nahverkehrsplanung (2017-2022) zu treffen und dem Stadtrat zur nächsten
Stadtratssitzung am 13.10.2020 eine Zeitplanung für den Erarbeitungsprozess zur
Fortschreibung der Nahverkehrsplanung vorzulegen.
3.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, im Verwaltungsrat der VUW eine Änderung
der Unternehmenssatzung anzustoßen, wonach §6 Abs. 2 der Unternehmenssatzung
dahingehend ergänzt wird, dem Personalrat der VUW eine Vertretung mit
beratender Stimme zuzuerkennen. Über die Benennung des beratenden Mitgliedes
der Personalvertretung entscheidet der Personalrat. Darüber hinaus wird die Oberbürgermeisterin beauftragt, im Verwaltungsrat
der VUW eine Änderung der Unternehmenssatzung dahingehend anzustoßen, dass eine
Festschreibung der Aufgaben und der parteineutralen Aufgabenwahrnehmung des Fahrgastbeirat
festgeschrieben. Die Mitglieder des Fahrgastbeirates sind außerdem auf
Grundlage von Beschlussfassungen im Kreistag des Wartburgkreises und im
Stadtrat der Stadt Eisenach zu bestellen.
4.
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat spätestens bis zur Stadtratssitzung im Dezember die
Quartalsberichte 2020 (März, Juni, September) zur Umsetzung der
Haushaltssatzung 2020 der VUW zur Kenntnisnahme vorzulegen.