Betreff
Anfrage der BfE-Stadtratsfraktion - aktueller Arbeitsstand von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorlage
AF-0114/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es umzusetzende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die noch nicht abschließend vollzogen sind? Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich und mit welchem Investitionsvolumen? 

 

2.       Leisteten Vorhabensträger in der Vergangenheit Ersatzzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Wenn ja, welche Vorhaben waren das in den letzten 10 Jahren mit welcher Entgeltzahlung?

 

3.       Wieviel nicht investiertes Entgelt an Ersatzzahlungen steht aktuell für Investitionen in den Naturhaushalt zur Verfügung?

 

4.       Gibt es für zukünftige Vorhabensträger bereits vorbereitete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenprojekte? Wenn ja, um welche handelt es sich mit welcher Investitionssumme?       

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Vorbemerkung

 

Die Anfrage betrifft einen Aufgabenbereich im übertragenen Wirkungskreis, hier - Eingriffe in Natur und Landschaft mit den Anforderungen an Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Außenbereich i. S. des BauGB.

 

Dementsprechend werden hier nur die haushaltsrelevanten Bestandteile der Anfrage beantwortet.

 

Die an die Stadt bzw. die Untere Naturschutzbehörde geleisteten Ersatzzahlungen werden zweckgebunden für sogenannte naturschutzfachliche Sammelausgleichsmaßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt.

 

Die monetären Ersatzgelder werden im Haushalt der Stadt EA im Vermögenshaushalt verwaltet. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 beläuft sich auf 100.000,00 € in der Ausgabe, dem vollumfänglich Einnahmen aus den monetären Ersatzgelder (Fremdmittel) gegenüber stehen. Es kommen keine Eigenmittel der Stadt EA zum Einsatz. Die Haushaltsmittel sind zweckgebunden zur Umsetzung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes. Hierbei legt der Gesetzgeber strenge Maßstäbe zur Verwendung der Gelder an.

 

zu 1.

Hier handelt es sich nicht um eine haushaltsrelevante Frage. Dementsprechend erfolgt keine Beantwortung.

 

zu 2.

Ersatzzahlungen für Ausgleichsmaßnahmen wurden wie nachfolgend dargestellt geleistet:

 

2013

52.284,46 €

2014

4.772,80 €

2015

4.795,00 €

2016

108.577,19 €

2017

5.500,00 €

2018

135.901,74 €

2019

89.461,28 €

2020 (Stand 09.10.20)

10.000,00 €

 

 

zu 3.

Aus den geleisteten Ausgleichszahlungen stehen derzeit noch Mittel in Höhe 56.653,26 € zu Verfügung.

 

zu 4.

Zu erwartende Ausgleichszahlungen sind derzeit noch unbestimmt.