II. Fragestellung
1.
Gibt es umzusetzende Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, die noch nicht abschließend vollzogen sind? Wenn ja, um welche
Projekte handelt es sich und mit welchem Investitionsvolumen?
2.
Leisteten Vorhabensträger in der Vergangenheit
Ersatzzahlungen anstelle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen? Wenn ja, welche
Vorhaben waren das in den letzten 10 Jahren mit welcher Entgeltzahlung?
3.
Wieviel nicht investiertes Entgelt an
Ersatzzahlungen steht aktuell für Investitionen in den Naturhaushalt zur
Verfügung?
4.
Gibt es für zukünftige Vorhabensträger bereits
vorbereitete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenprojekte? Wenn ja, um welche
handelt es sich mit welcher Investitionssumme?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung
Die Anfrage betrifft einen Aufgabenbereich im übertragenen Wirkungskreis,
hier - Eingriffe in Natur und Landschaft mit den
Anforderungen an Vermeidung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Außenbereich i.
S. des BauGB.
Dementsprechend werden hier nur die haushaltsrelevanten Bestandteile der Anfrage beantwortet.
Die an die Stadt
bzw. die Untere Naturschutzbehörde geleisteten Ersatzzahlungen werden
zweckgebunden für sogenannte naturschutzfachliche Sammelausgleichsmaßnahmen im
Stadtgebiet eingesetzt.
Die monetären
Ersatzgelder werden im Haushalt der Stadt EA im Vermögenshaushalt verwaltet.
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2020 beläuft sich auf 100.000,00 € in der
Ausgabe, dem vollumfänglich Einnahmen
aus den monetären Ersatzgelder (Fremdmittel) gegenüber stehen. Es kommen keine
Eigenmittel der Stadt EA zum Einsatz. Die Haushaltsmittel sind zweckgebunden
zur Umsetzung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes. Hierbei legt der
Gesetzgeber strenge Maßstäbe zur Verwendung der Gelder an.
zu 1.
Hier handelt es sich
nicht um eine haushaltsrelevante Frage. Dementsprechend erfolgt keine Beantwortung.
zu 2.
Ersatzzahlungen für
Ausgleichsmaßnahmen wurden wie nachfolgend dargestellt geleistet:
2013 |
52.284,46 € |
2014 |
4.772,80 € |
2015 |
4.795,00 € |
2016 |
108.577,19 € |
2017 |
5.500,00 € |
2018 |
135.901,74 € |
2019 |
89.461,28 € |
2020 (Stand 09.10.20) |
10.000,00 € |
zu 3.
Aus den geleisteten
Ausgleichszahlungen stehen derzeit noch Mittel in Höhe 56.653,26 € zu
Verfügung.
zu 4.
Zu erwartende
Ausgleichszahlungen sind derzeit noch unbestimmt.