II. Fragestellung
1.
1 Für wieviel
Asylbewerber/-berechtigte wurden Leistungen nach
§2 AsylbLG erbracht in den Haushaltsjahren
2015, 2016, 2017, 2018, 2019?
2.
Welche Analogleistungen
nach §2 AsylbLG in
welcher Höhe wurden aus/ über
den Haushalt der Stadt Eisenach in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und
2019 erbracht?
3.
Wieviel von
den Leistungen nach
§2AsylbLG in Pkt.2 wurde direkt
von der Stadt erbracht oder wurde
vom Land bzw. Dritten erstattet?
4. Für wieviel Asylbewerber/-berechtigte wurden im Haushaltsjahr 2020 bisher Leistungen nach §2 AsylbLG erbracht? Wie hoch sind diese Leistungen?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1. und 4.
Hierbei handelt es sich um Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Aus diesem Grund werden diese Fragen nicht beantwortet.
zu 2.
Analoge Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
2015 210.332,23 €
2016 243.875,26 €
2017 357.553,99 €
2018 281.046,54 €
2019 189.956,06 €
zu 3.
Für 2015 und 2016 kann im Einzelnen keine Aussage zu den Einnahmen nach § 2 AsylbLG getroffen werden, da für die Leistungsgewährung von § 2 und § 3 AsylbLG eine Pauschale erstattet wurde.
Ab dem Jahr 2017 wird die Leistung nach § 2 AsylbLG für Asylbewerber vollständig erstattet.