Betreff
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion - Anzahl von Asylbewerbern in den Haushaltsjahren 2015-2020 in Eisenach
Vorlage
AF-0117/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       1 Für wieviel Asylbewerber/-berechtigte wurden Leistungen nach §2 AsylbLG erbracht in den Haushaltsjahren 2015, 2016, 2017, 2018, 2019?

2.       Welche Analogleistungen nach §2 AsylbLG in welcher Höhe wurden aus/ über den Haushalt der Stadt Eisenach in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 erbracht?

3.       Wieviel von den Leistungen nach §2AsylbLG in Pkt.2 wurde direkt von der Stadt erbracht oder wurde vom Land bzw. Dritten erstattet?

4.       Für wieviel Asylbewerber/-berechtigte wurden im Haushaltsjahr 2020 bisher Leistungen nach §2 AsylbLG erbracht? Wie hoch sind diese Leistungen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. und 4.

Hierbei handelt es sich um Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Aus diesem Grund werden diese Fragen nicht beantwortet.

 

zu 2.

Analoge Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

2015                      210.332,23 €

2016                      243.875,26 €

2017                      357.553,99 €

2018                      281.046,54 €

2019                      189.956,06 €

 

zu 3.

Für 2015 und 2016 kann im Einzelnen keine Aussage zu den Einnahmen nach § 2 AsylbLG getroffen werden, da für die Leistungsgewährung von § 2 und § 3 AsylbLG eine Pauschale erstattet wurde.

 

Ab dem Jahr 2017 wird die Leistung nach § 2 AsylbLG für Asylbewerber vollständig erstattet.