Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Stellplatzbedarf am "O1"
Vorlage
AF-0120/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Von welchem Stellplatzbedarf gehen Stadtverwaltung und Planer vor dem Hintergrund aller vorgesehenen Nutzungsarten derzeit aus?

2.       Welche Richtwerte für die Ermittlung des Stellplatzbedarfes finden in Eisenach bzw. in diesem Fall Anwendung?

3.       Auf welchem Nachbargrundstück sollen wo cirka 250 weitere Stellplätze entstehen und sind damit weitere derzeit unberücksichtigte Kosten verbunden? Wenn Ja, welche?

4.       Wurde sich für die Schaffung von Stellplätzen bereits mit derzeitigen Nutzern des Areals, wie der benachbarten Autovermietung, ins Benehmen gesetzt und diese vom künftigen bzw. wahrscheinlichen Wegfall ihrer Stellflächen informiert? Wenn Ja, wurden Alternativen angeboten? Wenn Nein, warum nicht?

5.       Von wie vielen nutzbaren Stellplätzen in der Umgebung, z.B. Parkplatz Karl-Marx-Straße, gehen Stadtverwaltung und Planer vor dem Hintergrund ihrer Auslastung aus und wo sollen sich diese außer beim genannten Parkplatz befinden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Für Sportstätten werden je 250 m2 Sportfläche und je 10 – 15 Besucherplätze ein Stellplatz gefordert, d. h. 8 Stellplätze werden aufgrund der Sportfläche (1.932 m²) gefordert und 266 Stellplätze aufgrund der Besucherplätze (ca. 4.000).

 

zu 2.

Die Thüringer Bauordnung und die gültigen Satzungen der Stadt Eisenach finden Anwendung.

 

zu 3.

Das Entwurfskonzept zeigt auf Seite 9 eventuell mögliche Stellplätze in der Anzahl von 250. Diese Stellplätze sind nicht Teil des Konzeptes und der Kostenprognose.

 

zu 4.

Nein, die Stellplatzkonzeption ist Inhalt der nächsten Projektgruppensitzung.

 

zu 5.

Im Parkhaus Am Markt stehen ca. 160 und im City-Parkhaus ca. 60 öffentliche Stellplätze zur Verfügung. Auf der städtischen Fläche des Parkplatzes Karl-Marx-Str. stehen ca. 20 Stellplätze zur Verfügung.