II. Fragestellung
Wann kann mit einer solchen Sitzung, die die Prüfberichte des Thüringer Rechnungshofes zum Inhalt hat, gerechnet werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
Über den weiteren
Umgang mit dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofes über die Prüfung der
Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung der Stadt Eisenach –
Schwerpunkt Beteiligungsverwaltung und Betätigung der Stadt in ihren
Beteiligungen – wurde in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur,
Beteiligungen und Rechnungsprüfung am 20.01.2020 beraten und seitdem werden in
den Sitzungen die einzelnen Gesellschaften hinsichtlich der Feststellungen des
Thüringer Rechnungshofes beleuchtet.
Wenn dieser Prüfbericht durch den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung abgearbeitet wurde, wird sich der Ausschuss mit den Bereichen des Prüfberichtes des Thüringer Rechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eisenach beschäftigen, die in seiner Zuständigkeit liegen.