Betreff
Anfrage der FDP-Stadtratsfraktion - Rechnungshofbericht
Vorlage
AF-0125/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

Wann kann mit einer solchen Sitzung, die die Prüfberichte des Thüringer Rechnungshofes zum Inhalt hat, gerechnet werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

Über den weiteren Umgang mit dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofes über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verwaltung der Stadt Eisenach – Schwerpunkt Beteiligungsverwaltung und Betätigung der Stadt in ihren Beteiligungen – wurde in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung am 20.01.2020 beraten und seitdem werden in den Sitzungen die einzelnen Gesellschaften hinsichtlich der Feststellungen des Thüringer Rechnungshofes beleuchtet.

 

Wenn dieser Prüfbericht durch den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung abgearbeitet wurde, wird sich der Ausschuss mit den Bereichen des Prüfberichtes des Thüringer Rechnungshofes über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Eisenach beschäftigen, die in seiner Zuständigkeit liegen.