Betreff
Anfrage der AfD-Stadtratsfraktion - Verkehrsunternehmen Wartburgmobil (VUW) gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Rechts gkAöR
Vorlage
AF-0128/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welches Vergabeverfahren lag der Beschaffung eines Hybridbusses des Herstellers SCANIA durch das VUW gkAöR im Oktober 2019 zugrunde?

 

2.       Wann und wie erfolgte von dem VUW gkAöR das Vergabeverfahren für die Lieferleistung nach Nr. 1 und wann wurde der Zuschlag unter welchen Kriterien erteilt?

 

3.       Hat das VUW gkAöR bei Vergabeverfahren nach Nrn. 2. und 3. sowie diesen nachgelagerten Verfahren (auch Schriftwechsel mit Behörden) Dritte (insbesondere anwaltliche Hilfe) in Anspruch genommen und welche Kosten sind dem VUW gkAöR daraus entstanden?

 

4.       Benötigt das VUW gkAöR für Verkehrsdienstleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die über das Gebiet der kreisfreien Stadt Eisenach und des Wartburgkreises hinausgehen, eine Genehmigung der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde nach § 71 Abs. 5 Satz 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und liegt diese von wem seit wann vor?

 

5.       Falls Frage 4. mit nein beantwortet wird, aus welchem Rechtsgrund ist die rechtsaufsichtliche Genehmigung nicht erforderlich?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1. – 3.

Auf Basis einer wortgleichen Anfrage beim Präsidenten des Landesverwaltungsamtes (TLvWA) wurde der Vorgang von der Vergabekammer ohne Beanstandungen geprüft. Die VUW hat einen unter dem aktuellen Vorstand eingerichteten professionellen Einkauf, der fach- und sachgerecht die Vergaben inhouse durchführt.

 

zu 4. und 5.

Die Satzung der VUW wurde abschließend durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLvWA) bei Gründung der AöR geprüft. Das Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen für das Erteilen einer Genehmigung nach PBefG wird ebenfalls vor deren Erteilung durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft, da ansonsten keine Genehmigung erteilt werden darf. Die nochmalige Anfrage beim Präsidenten des TLvWA aus dem Frühjahr 2020 erbrachte keine neue Rechtsmeinung.