Betreff
Einwohneranfrage - Sauberkeit in der Stadt Eisenach
Vorlage
EAF-0060/2020
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Gibt es in der Stadtverwaltung Ideen bzw. konkrete Pläne, wie der wachsenden Müllflut entgegengewirkt werden könnte? Wenn nein, warum nicht? Mehr Müllkübel kann nicht das einzige Ziel sein!

 

2.        Welche Maßnahmen führt die Stadtverwaltung durch, um die Vielzahl der illegalen „Freilufttoiletten“ abzuschaffen? Gerade auch im Hinblick darauf, dass von Fäkalien eine erhöhte Infektionsgefahr ausgehen kann.

 

3.       Warum scheint es unmöglich, die Gastronomen, die eine Außengastronomie betreiben, dafür zu gewinnen, auch das nähere Umfeld ihres Bereiches zu reinigen? Z.B. ist der Markt nach wie vor täglich von Kassenbons, Servietten, Zucker-, Salz- bzw. Pfeffertütchen, Desinfektionstüchern oder Kaffeesahnebüchschen übersät.

 

4.       Welchen Hinderungsgrund gab es seitens der Stadtverwaltung, warum keine weiteren Straßenkehrer im Stadtgebiet beschäftigt werden konnten. (Bei der Beantwortung dieser Frage bitte ich, den Mitarbeiter, der das Gelände in der Heinrichstr. und die unmittelbare Umgebung säubert, nicht zu berücksichtigen)

 

5.       Wird der Vertrag über den derzeit beschäftigten Straßenkehrer über den 1.11.2020 hinaus fortgeführt oder endet der Vertrag am 31.10.2020?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Verwaltung agiert auf vielfältigen Ebenen für eine saubere Stadt, es ist jedoch nicht möglich der - je nach Wahrnehmung – mehr oder weniger anwachsenden Verantwortungslosigkeit in der Bevölkerung vollumfänglich entgegen zu wirken. Weltweit wächst die Belastung durch achtlos in der Umwelt entsorgten Müll, nicht zuletzt darauf gehen Aktivitäten wie der World Clean Up Day und andere inzwischen global zu beobachtende Umweltinitiativen zurück. Das Phänomen ist weder in Eisenach noch in anderen Städten  allein durch staatliches oder behördliches Handeln zu bewältigen und braucht gesamtgesellschaftliche, also auch zivilgesellschaftliche Anstrengungen.

Die vielfältigen Aktivitäten werden regelmäßig am Runden Tisch Saubere Stadt erörtert.

 

 

zu 2.

Das Hinterlassen tierischer als auch menschlicher Fäkalien im öffentlichen Bereich ist verbotswidrig und wird bei „Ertappen auf frischer Tat“ durch die Außendienstmitarbeiter aufgenommen und geahndet. Da aber die direkte Verknüpfung zwischen den Hinterlassenschaften und dem Verursacher für eine Ahndung notwendig ist, ist der Nachweis in der Praxis oft nur schwer nachzuweisen.

 

 

zu 3.

Bedingt durch die „Corona-Pandemie“ müssen Gastronomen teilweise auf Einwegverpackungen zurückgreifen. Mit den Betreibern im Bereich des Marktes wurde die Problemlage bereits besprochen und durch diesen glaubhaft versichert, dass diese hier um Müllvermeidung bemüht sind und auch die Reinigung der konzessionierten Fläche wahrnehmen. Auch andere Außenbewirtschafter werden bei der Feststellung einer „Vermüllung“ ihres Bereiches zur Reinigung aufgefordert.

 

zu 4.

Ziel der Verwaltung war es, neben einem eigenen Mitarbeiter zwei weitere Straßenkehrer über die ABS einzusetzen. Die Stelle des zweiten Straßenkehrers konnte jedoch (auch bedingt durch Einschränkungen im Zuge der Pandemie) durch die ABS in diesem Jahr nicht besetzt werden.

 

 

zu 5.

Die Vertragsfortführung wurde bei der ABS beantragt. Eine Bestätigung steht aber noch aus.