I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung) entsprechend der Anlage.

 


II. Begründung:

 

Auf die Beschlussvorlage zur Einbringung der Vorlage 0374-StR/2020 zur Sitzung des Stadtrates am 13.10.2020 wird verwiesen.

 

Der entsprechend einzubringende Satzungsentwurf sowie die Gebührenkalkulation wurden der Rechtsaufsichtsbehörde zur Vorprüfung vorgelegt.

Die Vorprüfung des Thüringer Landesverwaltungsamtes ist inzwischen abgeschlossen. Grundlegende Bedenken gegen die Kalkulation und den Satzungsentwurf bestehen nicht.

 

Nach Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf der Rechtsaufsichtsbehörde erneut vorzulegen. Anschließend ergeht die endgültige schriftliche Bestätigung des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

 

Der Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung hat in seiner Sitzung am 18.01.2021 seine Empfehlung zur beantragten Senkung der kalkulierten Gebühr von 662,33 € „für die Überlassung einer Reihengrabstätte für Erdbestattungen auf 20 Jahre für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr“ (Kinderreihengrab Punkt 4.3 der FHGS) auf die bisher geltende Gebühr von 343,00 € ausgesprochen. Daraufhin wurde eine entsprechende Anpassung im Satzungsentwurf vorgenommen.

 

Weiterhin wurden die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2020 aufgekommenen Fragen zu den Entgelten für die Beräumung auf den Ortsteilfriedhöfen zum Anlass genommen, deren Berechnung nochmals zu prüfen. Dabei wurde ein Datenübertragungsfehler in der Kalkulation bezüglich der Kosten für den Baggereinsatz festgestellt. Die entsprechende Ergänzung dieser Maschinenkosten in der Kalkulation wurde vorgenommen und geht mit einer Gebührenänderung (Pkt. 7.19.2.1 – 7.19.2.4) einher. Die Aufnahme dieser Änderung wurde ebenfalls vom Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung in seiner Sitzung am 18.01.2021 empfohlen. Der Satzungsentwurf wurde dementsprechend auch in diesen Punkten angepasst.

Die Änderung dieser Entgeltberechnung betrifft die Tabelle 16 auf Seite 19 im vorgelegten Kalkulationsbericht. Mit der Anlage 16 wird eine Neufassung dieser Seite des Kalkulationsberichtes mit der geänderten Tabelle zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen werden auf Empfehlung des IBR die Ortsteilbürgermeister von dieser Änderung in Kenntnis gesetzt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:             Entwurf der 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Eisenach (Friedhofsgebührensatzung)

 

Anlage 2:             Fließtextversion

 

Anlage 3:             Kalkulationsbericht

 

Anlage 4:             Rechtsauskunft TLVwA vom 29.06.2020

 

Anlage 5:             Gegenüberstellung der Gebühren alt und neu

 

Anlage 6:             Gebührenvergleich häufiger Bestattungsfälle

 

Anlage 7:             Kostenvergleich Bestattungsvarianten für eine Familie

 

Anlage 8:             Städtevergleich

 

Anlage 9:             Übersicht über die städtischen Zuschüsse

 

Anlage 10:          Nachkalkulation 2017-2018

 

Anlage 11:          Betriebsabrechnung 2017-2018

 

Anlage 12:          Nachkalkulation 2019

 

Anlage 13:          Betriebsabrechnung 2019

 

Anlage 14:          Stundensatz FH-Mitarbeiter

 

Anlage 15:          Stellungnahme TLVwA Abschluss Vorprüfung vom 06.10.2020

 

Anlage 16:          Neufassung der Seite 19 des Kalkulationsberichtes

 

 

Die Anlagen 2, 3, 5 bis 14 und 16 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.

 

Hinweis: Die Anlagen 4 und 15 sind nichtöffentliche Dokumente und vertraulich zu behandeln.