Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Korrekte Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet Katharinenstraße II
Vorlage
AF-0138/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche umlagefähigen Mittel der Stadt und der Stadtsanierungsgesellschaft sowie etwaiger Fördermittelgeber wurden seit dem Beschluss über die Satzung zum Sanierungsgebiet im Jahr 1992 für welche Maßnahmen verausgabt oder an Eigentümer durchgereicht (Bitte nach Jahren, Zweck, Anteil Eigenmittel, Anteil Fremdmittel, Anteil Stadtsanierungsgesellschaft aufschlüsseln!)?

2.       Aus welchen Gründen wird der konkrete Ausgleichsbeitrag erst dann den Eigentümern mitgeteilt, wenn diese zur vorzeitigen Ablöse bereit sind (vgl. Antwort zu Frage 1 zu AF-0121/2020)?

3.       Welche Sanierungsmaßnahmen sollen mit welchen Mitteln bis zum Auslaufen des Sanierungsgebietes 2025 noch stattfinden?

4.       Werden auch Nachträge für Planungsfehler bei der grundhaften Sanierung und dem Leitungsausbau in der Katharinenstraße auf die Eigentümer umgelegt?

5.       Wie hoch war im Durchschnitt prozentual die Differenz zwischen den im Informationsschreiben genannten Ausgleichsbeiträgen und den im Rahmen der Prüfung bei vorzeitiger Ablöse tatsächlichen Beiträgen bei den Eigentümern, die ausweislich der Antwort zu AF-0121-2020 eine vorzeitige Ablöse anstrebten?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Ausgleichsbetrag nach §154 BauGB keine Umlage darstellt, wie es die oftmals zum Vergleich herangezogenen Straßenausbaubeiträge sind. Die Aufstellung der bisher im Sanierungsgebiet verausgabten Mittel ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

zu 2.

Der konkrete Ausgleichsbetrag wird unabhängig der Bereitschaft mitgeteilt. D.h. die Höhe des Ausgleichbetrages wird auch mitgeteilt, wenn ein Eigentümer nicht bereit ist, diesen vorzeitig abzulösen.

 

zu 3.

Die Fortschreibung der Sanierungsziele für die Katharinenstraße erfolgte im Jahr 2018. Es wird auf die Beschlusslage verwiesen (Vorlagen-Nr. 1221-StR/2020).

 

zu 4.

Nein, maßgeblich ist die Einschätzung des Gutachterausschusses über die Beeinflussung der Bodenwerte durch die Gesamtmaßnahme „Sanierung Katharinenstraße“. Es wird wiederholt darauf hingewiesen, dass keine einzelnen Kosten der geförderten Vorhaben „umgelegt“ werden. Die Ausgleichsbeträge ergeben sich ausschließlich aus der Bodenwerterhöhung für das Grundstück. Die Einnahmen durch Ausgleichsbeträge decken grob geschätzt 8 % der Gesamtkosten der Vorhaben innerhalb des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets „Katharinenstraße“.

Folgendes Zahlenwerk zur Verdeutlichung des Anteils der AGB an den Gesamtkosten:

-              ca. 1.200.000,- € zu erwartende Ausgleichsbeträge

-              ca. 10.872.732,- € Gesamtausgaben bis Ende 2018 im SG Katharinenstraße

-              ca. 4.017.100,- € zu erwartende Ausgaben bis Ende 2025

 

zu 5.

Auf die im Informationsschreiben genannten Ausgleichsbeträge wird bei freiwilliger Ablösung eine Abzinsung angewendet, die den Unwägbarkeiten bis zum Abschluss der Sanierung Rechnung trägt. Die Abzinsung wird umso geringer, je näher das Ende der Gesamtmaßnahme rückt, denn umso sicherer ist die Berechnung der sanierungsbedingten Wertsteigerung der Grundstückwerte.

Die Differenz zwischen Zahlbetrag bei Ablösung im Jahr 2020 zu den im  Informationsschreiben genannten Ausgleichsbeträgen im gleichen Jahr beträgt 14 %.

Weitere Abweichungen zwischen den Daten der Informationsschreiben und den tatsächlich vereinbarten Zahlungsbeträgen bei Ablösung lagen nicht vor.