II. Fragestellung
1. Wurde neben dem zuständigen Fachamt (Amt für Infrastruktur) die zentrale Vergabestelle, als „federführende Organisation für Ausschreibungs – und Vergabeverfahren“, in die Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme eingebunden?
(Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?)
2. Welche Prüfungen ergaben bzw. auf welcher fachlichen Grundlage wurde die Erkenntnis gewonnen, dass „die Marktschwankungen so erheblich waren, dass die vorausgesagten Preiserhöhungen der Ingenieurbüros noch übertroffen wurden“?
3. Wann und in welcher Höhe wurde der erste Fördermittelantrag für die Maßnahme gestellt?
4. Wann wurde der Fördermittelantrag über die geänderte Gesamtsumme von 1.852.489,00 € (Stand 04/2020) gestellt?
5. Gibt es für die Städtebauförderung in Höhe von 1.381.851,21 € einen rechtskräftigen Förderbescheid und sind die sanierungsbedingten Einnahmen in Höhe von 125.175,00 € rechtskräftig mit Bescheid gesichert?
(Wenn nein, warum nicht?)
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die zentrale
Vergabestelle führte dieses Vergabeverfahren und hat der Vergabe zugestimmt.
zu 2.
Die Erkenntnisse
wurden aus den geführten Bietergesprächen zur Aufklärung der angebotenen Preise
und der Tatsache, dass die beiden eingegangenen Angebote preislich sehr eng
beieinander liegen, gewonnen.
zu 3.
Der Bewilligungsantrag zur Städtebauförderung,
Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz", wurde mit Datum vom
02.12.2015 mit Kosten i.H.v. 435.220,00 € gestellt und im Dezember 2017 nach
Planungsfortschritt angepasst. Der Zuwendungsbescheid wurde mit Datum vom
23.01.2018 bei Kosten i.H.v. 710.104,40 € und einer Zuwendung von 568.083,52 €
erteilt. Bis dahin lag eine Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn
vom 22.01.2016 vor.
zu 4.
Der Antrag zur Änderung des unter 3. genannten
Zuwendungsbescheides in Bezug auf die förderfähigen Kosten i.H.v. 1.852.489,00
€ erfolgte am 19.05.2020.
zu 5.
Der Änderungsbescheid zum unter 3. genannten
Bescheid wurde mit Datum vom 29.07.2020 erteilt. Die sanierungsbedingten
Einnahmen sind dort explizit mit ausgewiesen.