hier: Feststellung Jahresabschluss per 31.12.2019
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der
Gesellschafterversammlung der Sportbad Eisenach GmbH wird angewiesen:
1. der Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2019 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 491.920,57 Euro sowie
2. der Thesaurierung des gesamten
Jahresüberschusses
zuzustimmen.
II.
Begründung:
Der städtische Sportbadbetrieb wurde auf die in 2004 neu gegründete Sportbad Eisenach GmbH (SEG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt, übertragen. Die Ausgründung erfolgte zum Zweck der Sanierung des Eisenacher Hallen- und Freibades. Zur finanziellen Absicherung der Sanierung sowie langfristig des Badbetriebes wurden die städtischen Anteile an der Eisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH (EVB) in der SEG eingelegt. Damit stärken die Beteiligungserlöse aus der EVB, die bis 2004 regelmäßig als Gewinnausschüttung im städtischen Haushalt vereinnahmt wurden, nunmehr jährlich die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der SEG. Darüber hinaus hat die Stadt Eisenach als Gesellschafterin im Dezember 2004 eine Gesellschaftereinlage in Höhe von 2.238 TEUR in die Kapitalrücklage zur Finanzierung des Freibadneubaus geleistet. Diese Einlage konnte durch die Stadt nur durch eine Kreditaufnahme realisiert werden. Neben der städtischen Kapitaleinlage konnten umfangreich Fördermittel des Landes im Sanierungsvorhaben eingesetzt werden, so dass die Gesellschaft keinerlei Fremdkapital zur Finanzierung der Gesamtinvestition in Frei- und Hallenbad einsetzen musste.
Aufgrund der vorgenommenen Sach- und Geldeinlagen durch die Gesellschafterin Stadt Eisenach sowie die Thesaurierung der jährlichen Beteiligungserträge der EVB kann die SEG für einen Bäderbetrieb eine sehr adäquate Eigenkapitalquote von 88,6 % (14,8 Mio. EUR) vorweisen. Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt per 31.12.2019 rd. 1,8 Mio. EUR. Dem stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten von insgesamt 903 TEUR gegenüber. In der Gewinn- und Verlustrechnung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 wird ein ausschüttungsfähiger Gewinn von 492 TEUR (brutto) ausgewiesen.
Gemäß § 75 Abs. 1 ThürKO sollen die städtischen
Beteiligungsunternehmen einen Ertrag für den städtischen Haushalt abwerfen.
Diese Vorgabe wird durch die Verwaltungsvorschrift Haushaltssicherung (VV
Haushaltssicherung) des Freistaates Thüringen nochmals explizit aufgegriffen.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2020 wurde ausgehend von der siebten Fortschreibung zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) der Stadt Eisenach (Maßnahme VwHH2) – in der Haushaltsstelle 86000.210000 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 150.000,00 Euro (netto) aufgenommen.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der Gesellschaft wurde sich in den Gremien der SEG verständigt, auf die geplante Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2019 zu verzichten. Zum einen ist damit zu rechnen, dass das Geschäftsjahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie unter dem geplanten Ergebnis abschließen wird. Daneben kommen im Bereich des Breitbandausbaus vermutlich zusätzliche Kosten auf die SEG zu.
Der Aufsichtsrat hat daher der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 12.10.2020 empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2019 in der geprüften Form festzustellen und den gesamten Jahresüberschuss in der Gesellschaft zu belassen, um zusätzliche Liquidität vorzuhalten.
Der Vertreter der Stadt Eisenach in der Gesellschafterversammlung hat sich in der Sitzung am 12.10.2020 der Empfehlung des Aufsichtsrates angeschlossen und der Feststellung des Jahresabschlusses und dem Gewinnverwendungsvorschlag zugestimmt. Die Beschlussfassung erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates.
Für den städtischen Haushalt bedeutet dieser Beschluss, dass die geplante Einnahme in der Haushaltsstelle 86000.210000 nicht realisiert werden kann (Mindereinnahme in Höhe von 150.000,00 Euro).
Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Geschäftsjahres dargestellt:
Darstellung des Geschäftsverlaufes im Berichtsjahr
Vermögenslage
Die Bilanzsumme
(16.698 TEUR) der Gesellschaft erhöhte sich im Berichtsjahr um 228 TEUR.
Ursächlich waren
auf der Aktivseite im Wesentlichen Steigerungen bei den Sachanlagen um 381 TEUR
auf 4.824 TEUR. Demgegenüber verringerten sich die Finanzanlagen um 70 TEUR auf
7.092 TEUR. Beim Umlaufvermögen erhöhten sich die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände um 248 TEUR auf 2.924 TEUR, insbesondere infolge einer höheren
Forderung gegen verbundene Unternehmen (Gewinnabführung 2.665 TEUR, VJ: 2.391
TEUR). Der Kassenbestand hingegen verringerte sich um 324 TEUR auf 1.839
TEUR.
Auf der Passivseite
stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:
Das Eigenkapital
der Gesellschaft hat sich in Höhe des Jahresüberschusses (492 TEUR) - abzüglich
der Gewinnausschüttung 2018 an die Stadt Eisenach i. H. v. 178 TEUR - erhöht.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote beträgt 88,6 % (Vj.: 88 %) und ist damit immer noch überdurchschnittlich.
Finanzierungsprobleme aufgrund einer zu geringen Eigenkapitalausstattung
bestehen lt. Wirtschaftsprüfer nicht.
Der Sonderposten
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sinkt im Rahmen der jährlichen
Passivierung um 66 TEUR auf 1.000 TEUR. Die wirtschaftliche Eigenmittelquote,
die durch Hinzurechnung von 70 % des Sonderpostens über der bilanziellen
Eigenkapitalquote liegt, beträgt damit lt. Wirtschaftsprüfer 93 % (Vj.: 92 %).
Der Anstieg der
Rückstellungen um 88 TEUR auf 544 TEUR resultiert maßgeblich aus der Erhöhung
der Steuerrückstellungen um 67 TEUR auf 454 TEUR sowie den sonstigen
Rückstellungen um 19 TEUR auf 90 TEUR. Rückstellungen für ausstehende
Rechnungen (33 TEUR) betreffen insbesondere noch ausstehende Abrechnungen der Betriebsgesellschaft.
Die
Verbindlichkeiten sind ggü. dem Vorjahr um rd. 36 TEUR auf 359 TEUR gestiegen.
Die Position ist durch (kurzfristige) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen i.H.v. 355 TEUR (Vj: 323 TEUR) geprägt.
Ertragslage
Die SEG weist
Umsatzerlöse in Höhe von 1.283 TEUR (Vj.: 1.326 TEUR) aus. Dabei waren u.a.
rückläufige Erlöse in den Bereichen Freibad (- 43 TEUR) und Cafeteria (- 10
TEUR) zu verzeichnen. Demgegenüber sind die Erlöse aus dem Hallenbad (+ 40
TEUR) und Sauna, Massage und Wellness (+ 3 TEUR) gestiegen.
Die sonstigen
betrieblichen Erträge, die sich überwiegend aus dem Sachbezug der Sportvereine
(225 TEUR; Vj.: 216 TEUR), der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen
Fördermitteln (66 TEUR; Vj.: 66 TEUR) sowie der Auflösung von Rückstellungen
(22 TEUR; Vj.: 0 TEUR) zusammensetzen, sind um 18 TEUR gestiegen.
Der Materialaufwand
(1.800 TEUR) erhöhte sich insgesamt um 28 TEUR. Die Aufwendungen im Bereich der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verringerten sich dabei um 18 TEUR;
insbesondere aufgrund geringerer Aufwendungen für Wärmebezug (- 16 TEUR) und
Gasbezug (- 21 TEUR). Demgegenüber erhöhten sich die Aufwendungen für
Strombezug um 22 TEUR.
Die Fremdleistungen
erhöhten sich um 13 TEUR. Hier werden im Wesentlichen die Weiterberechnungen
der Personalkosten für die Betriebsführungskosten der Bäder durch die GMF (733
TEUR) sowie die Betriebsführungskosten des BHKW durch die evb (24 TEUR)
erfasst. Darüber hinaus fielen Fremdleistungen für Reparaturen i.H.v. 37 TEUR
für eine Reparatur des BHKW und Fliesenlegearbeiten nach einem Wasserschaden im
Bereich des Kiosks an.
Der Personalaufwand
beläuft sich auf 41 TEUR (Vj.: 41 TEUR) und resultiert aus der Beschäftigung
der beiden Geschäftsführer.
Die planmäßigen
Abschreibungen betragen 333 TEUR (Vj.: 337 TEUR).
Die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen (953 TEUR) erhöhen sich um 58 TEUR. Ursächlich waren
hier insbesondere Erhöhungen im Bereich andere Dienst- und Fremdleistungen (+
54 TEUR) sowie Mieten und Pachten (+ 16 TEUR). Der Posten andere Dienst- und
Fremdleistungen enthält im Wesentlichen Aufwendungen aus der kaufmännischen
Geschäftsbesorgung der evb (201 TEUR), Reinigungsleistungen (148 TEUR), die
administrative Betriebsführung der GMF (65 TEUR) sowie Prüfungs- und Beratungskosten
(44 TEUR). Mieten, Pachten, Gebühren und Beiträge umfassen u.a. Aufwendungen
aus Sachbezügen der Sportvereine aus der kostenfreien Zurverfügungstellung der
Bäder (241 TEUR) sowie die Pacht des BHKW (89 TEUR).
In den Erträgen aus
Gewinnabführung wird die Ergebnisabführung gemäß Gewinnabführungsvertrag mit
der evb in Höhe von 2.841 TEUR (Vj.: 2.516 TEUR) abgebildet.
In 2019 fielen
Steuern vom Einkommen/Ertrag in Höhe von 845 TEUR (Vj.: 634 TEUR), davon aus
latenten Steuern -143 TEUR (Vj.: 28 TEUR). Aufgrund des Aktivüberhangs der
latenten Steuern im Geschäftsjahr 2019 wurden die passiven latenten Steuern in
voller Höhe aufgelöst.
Im Geschäftsjahr
wird ein Jahresüberschuss von 492 TEUR (Vj.: 485 TEUR) ausgewiesen.
Finanzlage
Die Mittelabflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit (2.005 TEUR) und aus der Finanzierungstätigkeit (204 TEUR) können durch den Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit (1.885 TEUR) nicht vollständig ausgeglichen werden. Die Unterdeckung von 324 TEUR führte zu einer stichtagsbezogenen Reduzierung des Finanzmittelbestands auf 1.839 TEUR.
Lagebericht
Der Lagebericht ist dem Prüfbericht als Anlage I beigefügt.
Empfehlungen,
Feststellungen und Hinweise des Wirtschaftsprüfers
ü Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (S. 13ff.) erteilt.
ü Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften wurden nicht festgestellt.
ü Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ergab keine Beanstandungen.
ü Verstöße gegen sonstige gesetzliche bzw. gesellschaftsvertragliche Pflichten wurden nicht festgestellt.
ü Im Ergebnis der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG (Anl. III) kam es zu folgender wesentlichen Anmerkung:
à Der Wirtschaftsprüfer stellt unter Pkt. 13b (Gewinnverwendung) wiederholt fest: „Die Gewinnverwendung erscheint im Hinblick auf die haushaltsrechtliche und gesamtwirtschaftliche Lage derzeit vertretbar.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass Vollausschüttungen zum Abfluss finanzieller
Mittel führen, die der Gesellschaft bei ggf. sinkenden Mittelzuflüssen aus der
Gewinnabführung der evb nicht mehr zur Verfügung stehen und damit nicht mehr
zur Finanzierung eventueller operativer Verluste dienen können.“
Der vollständige Prüfbericht zum Jahresabschluss 2019 der SEG kann im Büro der Beteiligungsverwaltung (Kämmerei) eingesehen werden.
Mit dem Beschluss des Stadtrates wird der Organvorbehalt des Gesellschafterbeschlusses vom 12.10.2020 aufgehoben.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1a: Bilanz per 31.12.2019
Anlage 1b: GuV per 31.12.2019
Anlage 2: Lagebericht der Geschäftsführung
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem unter
dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.