Betreff
Überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 50100.712000 - Gesundheitsamt, Zuschuss an WAK - in Höhe von 111.500 Euro
Vorlage
0425-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 50100.712000 – Gesundheitsamt, Zuschuss an WAK – in Höhe von 111.500,00 €. Die Deckung erfolgt in voller Höhe über Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle 90000.012000 – Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

 


II. Begründung:

 

Zwischen dem Wartburgkreis und der Stadt Eisenach besteht eine Zweckvereinbarung über die Übertragung von Aufgaben im Bereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes, mit welcher dem Landkreis die der Stadt Eisenach obliegenden Aufgaben übertragen wurden.

 

Gemäß § 2 der Zweckvereinbarung erstattet die Stadt dem Landkreis jährlich die anteiligen Kosten für die Aufgabenerfüllung im öffentlichen Gesundheitsdienst. Grundlage der Berechnung der Kostenerstattung ist das Rechnungsergebnis des Haushaltes des Landkreises. Dabei leistet die Stadt jährlich zum 15.05. und 15.11. Abschlagszahlungen auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres.

 

Mit Schreiben vom 09. April 2020 wurde durch den Wartburgkreis die Abrechnung für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegt sowie die Abschlagszahlungen für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt. Die halbjährliche Abschlagssumme beläuft sich demzufolge auf 410.000,00 €.

 

Aufgrund der erheblichen Mehrkosten im Haushaltsjahr 2020 wegen der Corona Pandemie ist es nun erforderlich, die Abschlagszahlungen für das laufende Jahr anzupassen. 

 

Nach Mitteilung des Wartburgkreises wird insgesamt mit Mehrkosten von rd. 391.000,00 € gerechnet. Entsprechend der Zweckvereinbarung ist davon ein Anteil von 28,5%, rd. 111.500,00 €, durch die Stadt Eisenach zu erbringen.

 

Der Ansatz der zugehörigen Haushaltsstelle beläuft sich auf 827.990,00 €. Diese Summe ergibt sich aus den beiden bisher festgesetzten Abschlagszahlungen für 2020 à 410.000,00 € sowie einer Nachzahlung für das Haushaltsjahr 2019 von rd. 7.990,00 €.

 

Um der sich aus der Korrektur der Abschlagszahlungen ergebenden Zahlungsverpflichtung nachkommen zu können, werden nun überplanmäßig Mittel in Höhe von 111.500,00 € benötigt.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann vollumfänglich aus der Haushaltsstelle 90000.012000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer bereitgestellt werden. Nach den Ergebnissen der Septembersteuerschätzung werden hier Mehreinnahmen erwartet.