Betreff
Außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.960400 - Erneuerung Fischerstadt - in Höhe von 140.000 Euro
Vorlage
0441-StR/2020
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 61500.960400 –Erneuerung Fischerstadt – in Höhe von 140.000 €, gedeckt aus den Minderausgaben der Haushaltsstelle 63380.960200 –Ersatzneubau der Mühlgrabenbrücke A.-Bebel-Straße und Ersatzneubau Ufermauer Mühlgrabenweg einschl. Straßenbau.

 


II. Begründung:

 

Die Straße Fischerstadt ist in einem desolaten Zustand und zurzeit nicht durchgängig befahrbar. Gemäß Bebauungsplan Nr. 10 Kammgarnspinnerei ist die Fischerstadt als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt und soll als 4,0 m breite Mischverkehrsfläche ausgebaut werden.

Aufgrund des fortschreitenden SWG-Projekts zur Bebauung des Grundstücks Ecke Fischerstadt / A.-Bebel-Straße ist eine zügige Planung der Mischverkehrsfläche notwendig. In Vorbereitung wurde bereits eine Studie zur Renaturierung des Mühlgrabens in diesem Bereich in Auftrag gegeben, da die Straße, der Mühlgraben und die angrenzende Bebauung in der Gesamtheit betrachtet werden müssen. Dies ist erforderlich, um hier ein städtisches Kleinod mit besonderer Bedeutung für die Stadt schaffen zu können.

Für die vorbereitenden Maßnahmen wie z.B. Baugrunduntersuchung, Vermessung, Kampfmittel etc. und die Planungsleistung werden Mittel in Höhe von 140.000 € benötigt.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 61500.960400 „Erneuerung Fischerstadt“ kann aus den Minderausgaben der HH-Stelle „Ersatzneubau Mühlgrabenbrücke A.-Bebel-Straße und Ersatzneubau Ufermauer Mühlgrabenweg einschl. Straßenbau“ erfolgen. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und weist Minderausgaben i. H. v. 215.000 € auf. Daraus resultiert eine Mindereinnahme von 75.000 € Fördermittel, so dass ein Eigenanteil von 140.000 € zur Verfügung steht. Dies ist auf die Abrechnung einiger Leistungen mit nur 16 % Umsatzsteuer und die Komplexität der Maßnahme zurückzuführen. Bei der umfangreichen Maßnahme wurden mehrere Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht ausgeschöpft oder nicht benötigt.