I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Änderung der
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/
Tagespflege 2020/2021:
Das Platzangebot in
der Kindertagesstätte „Pusteblume“, Kanalstraße 27 – 31, 99817 Eisenach in
Trägerschaft des Arbeitersamariterbundes Westthüringen e.V. (ASB) erhöht sich
ab 01.01.2021 auf 76 Plätze, davon 13 Plätze für Kinder von 0 bis 2 Jahren, 14
Plätze von 2 bis 3 Jahren und 49 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum
Schuleintritt. Die Erhöhung erfolgt vorbehaltlich der Erteilung der Betriebserlaubnis.
II.
Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKiGaG) hat jedes Kind
vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch
auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung.
Im Rahmen der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
wurde in den vergangenen Jahren festgestellt, dass die zur Verfügung stehenden
Kindertagesbetreuungsplätze nicht ausreichen und weitere Plätze zur Erfüllung
des Rechtsanspruches erforderlich sind. In den Ortsteilen Stregda, Neukirchen,
Berteroda und Madelungen ist im aktuellen Kindergartenjahr nur ein
Versorgungsgrad von 55% aller Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum
Schuleintritt erreicht. Es stehen bisher nur 60 Plätze für 109 Kinder mit
Rechtsanspruch in der Kita „Pusteblume“ zur Verfügung. Daher hat der ASB durch
einen Anbau an das bestehende Sozialzentrum im Ortsteil Stregda weitere
Betreuungsplätze geschaffen. Eine Gesamtkapazität von 90 Kindern (vorbehaltlich
der Erteilung der Betriebserlaubnis) für Kinder von 11 Monaten bis zum
Schuleintritt wird insgesamt im Bestandsgebäude und im Anbau erreicht. Dadurch
erhöht sich der Versorgungsgrad auf ca. 86%. Die Erweiterung wird gefördert
durch Mittel aus dem Landesinvestitionsprogramm „Kindertageseinrichtungen“ 2020
und der Infrastrukturpauschale in Höhe von insgesamt 400.000,00€.
Für das laufende Kindergartenjahr liegen bereits Anmeldungen für 71
Kinder vor. Mit weiteren Anmeldungen ist nach Inbetriebnahme des Anbaus zu
rechnen. Das Platzangebot wird daher zunächst auf 76 Plätze erhöht, um den
aktuell noch bestehenden Bedarf im laufenden Kindergartenjahr bis August 2021
zu decken. Die Änderung der Teilplanung macht sich erforderlich, da diese die
Grundlage für die Finanzierung der Sach- und Personalkostenzuschüsse durch die
Stadt Eisenach darstellt.
Für den Zeitraum Januar bis August 2021 entstehenden dadurch in folgenden
Haushaltsstellen Mehrkosten:
46490.718026 Sachkostenzuschuss „Pusteblume“ ca. +
1.280,00€
46490.718126 Personalkostenzuschuss „Pusteblume“ ca. + 40.328,86€
(Januar und Februar 2021 je ca. 0,8 VbE mehr; März bis August 2021 je ca.
1,5 VbE mehr)
Die Mehrkosten sind unabweisbar, da es sich um eine Pflichtaufgabe
handelt. Diese wurden bei der Haushaltsplanung für 2021 bereits mit
veranschlagt.