Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Friedhof der Stadt Eisenach
Vorlage
AF-0149/2020
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wurde dieses Patenschaftsmodell bereits geprüft bzw. wie positioniert sich die Stadtverwaltung zu dieser Frage? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.       Gibt es auf den Friedhöfen der Stadt Eisenach hierfür geeignete Gräber? Wenn Ja, wie viele?

3.       Aus welcher Kostenstelle werden eine Neubedachung oder Reparaturen an den Gebäuden bezahlt?

4.       Werden Sanierungsmaßnahmen in die Gebührenkalkulation einbezogen? Wenn Ja, in welcher Höhe und warum?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die Übernahme ist entgegen der Schilderung im Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt bereits mit der Möglichkeit ein Nutzungsrecht zu erhalten möglich. Die Nachfrage ist jedoch sehr gering. Da es sich i.d.R. um sehr große Grabstätten handelt und deren Erhalt bzw. Sanierung mit hohen denkmalschutzrechtlichen Auflagen verbunden ist.

 

 

zu 2.

Auf dem Hauptfriedhof gibt es für Grabpatenschaften geeignete Gräber. Die Anzahl ist kurzfristig nicht zu beziffern, da verschiedene Faktoren (z.B. laufendes Nutzungsrecht, Ehrengrabstätte etc.) geprüft werden müssten.

 

 

zu 3. und 4.

Reparaturen/Sanierungen sind grundsätzlich aus den Mitteln für hochbauliche Maßnahmen unter der Kostenstelle Friedhof zu finanzieren und fließen in voller Höhe in die Gebührenkalkulation ein. Im Falle von investiven Maßnahmen, wie eine Neubedachung würden die Kosten in Höhe der jährlichen Abschreibung (bei Gebäuden über eine Nutzungsdauer von 60 Jahren) in den jeweiligen Kalkulationszeitraum einfließen. Da es sich in beiden Fällen um betriebsnotwendigen Aufwand handelt, ist dieser nach § 12 Abs. 2 und 3 Thüringer Kommunalabgabengesetz in der Gebührenberechnung anzusetzen.