I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die Planung der Investitionszuschüsse aus dem
Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 in Höhe von
insgesamt 487.291,75 € sowie der zusätzlichen Landeszuschüsse (vorbehaltlich
der Verabschiedung der Förderrichtlinie) in Höhe von 54.303,03€ laut der im
Anhang befindlichen Aufstellung zur Verteilung der Fördermittel in der Stadt
Eisenach.
II.
Begründung
Am 23.09.2020 ist
die Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“
2020 bis 2021 in Kraft getreten, wonach die Stadt Eisenach eine Fördersumme in
Höhe von 487.741,21€ für Investitionen in Kindertageseinrichtungen erhält.
Gleichzeitig wurde mit Schreiben vom 24.09.2020 durch das Land Thüringen
angekündigt, diese Fördersumme durch Landesmittel in Höhe von 54.303,03€
aufzustocken. Ein Beschluss zur Vergabe dieser Mittel durch das Land Thüringen
ist jedoch erst für den 18.12.2020 angekündigt.
Die vorgelegte
Richtlinie soll für beide Förderbeträge zur Anwendung kommen. Demnach hat eine
Anmeldung der Förderprojekte bis zum 31.12.2020 beim Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zu erfolgen. Der Anmeldung ist eine
Priorisierung der Projekte durch den örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe beizulegen. Förderbedingung ist die Schaffung von zusätzlichen
Kindertagesbetreuungsplätzen bzw. der Erhalt bei drohendem Wegfall von Plätzen.
Die in der Aufstellung erfassten Projekte erfüllen diese Bedingung und werden
daher durch die Stadt Eisenach priorisiert und zur Förderung beim TMBJS
angemeldet.
Bereits im Juli
dieses Jahres wurden die freien Träger von Kindertageseinrichtungen über das
angekündigte Investitionsprogramm durch das Jugendamt informiert und
aufgefordert förderfähige Projekte einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt lag die
Förderrichtlinie nur im Entwurf vor. Die eingereichten Projekte wurden auf ihre
mögliche Förderfähigkeit überprüft und in Einzelberatungen mit den Trägern
konkretisiert. Alle Projekte, die in der Aufstellung berücksichtigt sind,
erfüllen die Förderbedingungen. Der Anbau in der Kita Spatzennest wurde bereits
mit Beschlussfassung im Dezember 2017 priorisiert. Weitere Maßnahmen, die dem
Erhalt bzw. dem Platzausbau dienen sind laut Bedarfsplanung vorrangig
umzusetzen
Die Zuschüsse werden
bis zu maximal 90 % aus Bundesmitteln finanziert, die restlichen 10% werden
ergänzend aus der Infrastrukturpauschale 2021 entnommen.
Sollte sich im Laufe
des Antragsverfahrens beim TMBJS herausstellen, dass einzelne Projekte nicht
förderfähig sind, oder Mittel nicht ausgeschöpft werden, so werden diese für
andere Investitionen laut der Aufstellung verwendet. In diesem Fall erfolgt
eine Information an den Jugendhilfeausschuss.
Weitere Anträge auf
Zuschüsse, die nicht der Schaffung bzw. dem Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen
dienen, können für die Förderung aus dem Bundesprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 nicht berücksichtigt werden. In
Absprache mit den freien Trägern werden diese Investitionen für eine Förderung
aus der Infrastrukturpauschale in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen, so dass
alle beantragten Investitionsmaßnahmen in einem mittelfristigen Zeitraum
umgesetzt werden können. Ebenso wird der Antrag des Vereines „Aktiv im Leben
mit Behinderung“ zu Schaffung von zwei zusätzlichen Gruppenräumen für insgesamt
16 Kinder zwischen zwei und drei Jahren für die Förderung aus der
Infrastrukturpauschale 2021 und Folgejahre berücksichtigt, da hier die
Umsetzung innerhalb der in der Förderrichtlinie gesetzten Fristen
(Fertigstellung am 30.06.2022) nicht sichergestellt ist.
Die entsprechenden
Mittel werden vorbehaltlich der Bewilligung für die Haushaltsplanung 2021 in
den entsprechenden Haushaltsstellen angemeldet.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Aufstellung zur Verteilung der Fördermittel in der Stadt
Eisenach
Anlage 2 - Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021