Betreff
Planung der Investitionszuschüsse aus dem Programm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021 sowie der zusätzlichen Landesmittel
Vorlage
0453-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Planung der Investitionszuschüsse aus dem Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 in Höhe von insgesamt 487.291,75 € sowie der zusätzlichen Landeszuschüsse (vorbehaltlich der Verabschiedung der Förderrichtlinie) in Höhe von 54.303,03€ laut der im Anhang befindlichen Aufstellung zur Verteilung der Fördermittel in der Stadt Eisenach.

 

 


II. Begründung

 

Am 23.09.2020 ist die Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 in Kraft getreten, wonach die Stadt Eisenach eine Fördersumme in Höhe von 487.741,21€ für Investitionen in Kindertageseinrichtungen erhält. Gleichzeitig wurde mit Schreiben vom 24.09.2020 durch das Land Thüringen angekündigt, diese Fördersumme durch Landesmittel in Höhe von 54.303,03€ aufzustocken. Ein Beschluss zur Vergabe dieser Mittel durch das Land Thüringen ist jedoch erst für den 18.12.2020 angekündigt.

Die vorgelegte Richtlinie soll für beide Förderbeträge zur Anwendung kommen. Demnach hat eine Anmeldung der Förderprojekte bis zum 31.12.2020 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) zu erfolgen. Der Anmeldung ist eine Priorisierung der Projekte durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe beizulegen. Förderbedingung ist die Schaffung von zusätzlichen Kindertagesbetreuungsplätzen bzw. der Erhalt bei drohendem Wegfall von Plätzen. Die in der Aufstellung erfassten Projekte erfüllen diese Bedingung und werden daher durch die Stadt Eisenach priorisiert und zur Förderung beim TMBJS angemeldet.

 

Bereits im Juli dieses Jahres wurden die freien Träger von Kindertageseinrichtungen über das angekündigte Investitionsprogramm durch das Jugendamt informiert und aufgefordert förderfähige Projekte einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt lag die Förderrichtlinie nur im Entwurf vor. Die eingereichten Projekte wurden auf ihre mögliche Förderfähigkeit überprüft und in Einzelberatungen mit den Trägern konkretisiert. Alle Projekte, die in der Aufstellung berücksichtigt sind, erfüllen die Förderbedingungen. Der Anbau in der Kita Spatzennest wurde bereits mit Beschlussfassung im Dezember 2017 priorisiert. Weitere Maßnahmen, die dem Erhalt bzw. dem Platzausbau dienen sind laut Bedarfsplanung vorrangig umzusetzen

Die Zuschüsse werden bis zu maximal 90 % aus Bundesmitteln finanziert, die restlichen 10% werden ergänzend aus der Infrastrukturpauschale 2021 entnommen.

Sollte sich im Laufe des Antragsverfahrens beim TMBJS herausstellen, dass einzelne Projekte nicht förderfähig sind, oder Mittel nicht ausgeschöpft werden, so werden diese für andere Investitionen laut der Aufstellung verwendet. In diesem Fall erfolgt eine Information an den Jugendhilfeausschuss.

 

Weitere Anträge auf Zuschüsse, die nicht der Schaffung bzw. dem Erhalt von Kinderbetreuungsplätzen dienen, können für die Förderung aus dem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 nicht berücksichtigt werden. In Absprache mit den freien Trägern werden diese Investitionen für eine Förderung aus der Infrastrukturpauschale in den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen, so dass alle beantragten Investitionsmaßnahmen in einem mittelfristigen Zeitraum umgesetzt werden können. Ebenso wird der Antrag des Vereines „Aktiv im Leben mit Behinderung“ zu Schaffung von zwei zusätzlichen Gruppenräumen für insgesamt 16 Kinder zwischen zwei und drei Jahren für die Förderung aus der Infrastrukturpauschale 2021 und Folgejahre berücksichtigt, da hier die Umsetzung innerhalb der in der Förderrichtlinie gesetzten Fristen (Fertigstellung am 30.06.2022) nicht sichergestellt ist.

Die entsprechenden Mittel werden vorbehaltlich der Bewilligung für die Haushaltsplanung 2021 in den entsprechenden Haushaltsstellen angemeldet.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 - Aufstellung zur Verteilung der Fördermittel in der Stadt Eisenach

Anlage 2 - Förderrichtlinie zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021