Betreff
Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Eisenach Nr. 10.2 "DRK-Pflegeeinrichtung/ Hospitalstraße"
hier: Durchführungsvertrag
Vorlage
0398-StR/2010
Aktenzeichen
65/B10.2-VE-DRK/DV
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Oberbürgermeister zum Abschluss des vorliegenden Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zu bevollmächtigen.


Begründung:

 

1. Durchführungsvertrag

Im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanverfahrens B 10.2 “DRK- Pflegeeinrichtung/ Hospitalstraße” ist der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen den Vertragspartnern Stadt Eisenach und dem Deutschen Roten Kreuz- Kreisverband Eisenach e.V. gemäß § 12 Abs. 1 BauGB obligatorisch.

 

Der zur Beschlussfassung vorliegende Durchführungsvertrag enthält u. a. verbindliche Regelungen:

zur Frist, innerhalb welcher der Vorhabenträger das Vorhaben umsetzen muss,

zur Übernahme von Erschließungskosten für Maßnahmen im öffentlichen Raum,  

zur Art und dem Umfang von Erschließungsmaßnahmen,

zur Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,

zu den durch den Vorhabenträger zu erbringenden Sicherheitsleistungen.

 

Der Vertragsabschluss ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung und den Satzungsbeschluss im Planverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan).

 

Am 20.07.2010 fand die einvernehmliche Endverhandlung des Vertrages zwischen beiden Vertragspartnern  bei Frau Dezernentin Rexrodt statt.

 

Der Vertragsentwurf war zuvor durch die Stadtverwaltung Eisenach erstellt und zur gemeinsamen Abstimmung und Verhandlung am 01.07.2010 an den Vorhabenträger ausgereicht worden.

 

2. Pflicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vorhabenträgers

Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB besteht für die Stadt Eisenach vor Abschluss des Durchführungsvertrages die Pflicht zur Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit.

 

Durch den Vorhabenträger wurden die angeforderten Unterlagen beigebracht.

 

Im Ergebnis der Prüfung wird eingeschätzt, dass die durch das DRK Kreisverband Eisenach eV der Stadtverwaltung vorgelegten Unterlagen bzgl. der Finanzierung des Vorhabens, den rechtlichen Anforderungen zur erforderlichen Prognose über die finanzielle Leistungsfähigkeit genügen.


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Durchführungsvertrag

Anlage 2: Geltungsbereich/ Vertragsanlage1

Anlage 3: Lageplan/ Vertragsanlage 2