I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
die Fortführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz in Eisenach und das Konzept „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach“ im Haushaltsjahr 2021.
II.
Begründung
Rechtliche Grundlage für die Beschlussfassung
ist das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von
Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz/ ff. BKiSchG). Kernstück ist das darin
benannte Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) mit dem
insbesondere die Verstetigung der Frühen Hilfen verfolgt wird.
Weitere rechtliche Grundlagen sind die §§ 8a, 8b, 16, 79, 79a, 85 Achtes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i. V. m. § 15 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) und der § 20 Abs. 1 – 4
Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz.
Ziel
ist es vor allem, Netzwerkstrukturen für
den Bereich der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes aufzubauen und zu sichern sowie eine flächendeckende
verbindliche Zusammenarbeit zwischen den
beteiligten Leistungsträgern, Institutionen und Einrichtungen im Kinderschutz weiter
zu entwickeln, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und
Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und
-entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen.
Die Finanzierung erfolgte seit 2012 im Rahmen
der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“, die zum 01.01.2018 in
die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ überführt wurde und vom Bund dauerhaft mit
einem Etat von jährlich 51 Millionen Euro finanziert wird.
Ergänzt wir dieses Bundesprogramm durch das
„Landesprogramm Kinderschutz“ vom 24.07.2013, geändert zum 01.01.2017, sowie
kommunale Mittel.
Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 19.07.2012
(Beschluss- Nr.: JHA/032/2012) beteiligt sich die Stadt Eisenach an diesen
Programmen. In seiner 23. Sitzung am 12.12.2018 hat der
Jugendhilfeausschuss (Beschluss-Nr.: JHA/046/2018 die Fortführung dieser Arbeit
noch einmal bekräftigt.
Für die
Netzwerkarbeit wurde ab April 2013 eine Stelle beim
Jugendamt eingerichtet, die die Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen und dem
(primär)präventiven Kinderschutz koordiniert und unterstützt.
Die Netzwerkkoordination verfolgt u.a. die Ziele im Bereich Frühe Hilfen in
Eisenach, präventive, freiwillige und bereits vorgeburtlich ausgelegte Angebote
für Schwangere, werdende Eltern und Familien zu fördern sowie interdisziplinäre
Angebote aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe sowie
weiteren sozialen Diensten, wie zum Beispiel der Schwangerenberatung oder der
interdisziplinären Frühförderung zu erfassen, aufeinander abzustimmen und
weiter zu entwickeln.
Als personelle Grundlage für die Netzwerkarbeit soll die bestehende Stelle 2021 im Umfang von 0,75 VZÄ
fortgeführt werden. Als fachlich- inhaltlicher Rahmen soll das „Konzept für die
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach“ dienen.
Der
Konzeptentwurf wurde mit den Netzwerkpartnern weitestgehend abgestimmt.
Die
Beschlussfassung für das Konzept ist nach der Richtlinie zur Umsetzung der
„Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Thüringen vom 06.03.2018 unter Punkt 2.2.1
eine Fördervoraussetzung für die Bundes- und Landesförderung.
Zur Umsetzung
der Aufgaben im Bereich der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes im
Haushaltsjahr 2021 wurde am 05.11.2020 aus dem Fonds Frühe Hilfen der
Bundesstiftung beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)
eine Zuweisung in Höhe von 27.096,00 Euro beantragt.
Eine weitere
Projektförderung aus dem „Landesprogramm Kinderschutz“ (voraussichtlich in Höhe
von 37.042,00 Euro) wurde beantragt.
Die notwendigen kommunalen Haushaltsmittel für 2021 wurden im Unterabschnitt 46501 (Frühe Hilfen) beantragt.
Anlagenverzeichnis:
Konzept für die
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach
Hinweis:
Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.