Betreff
Fortführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz in Eisenach und das Konzept „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach"
Vorlage
0462-JHA/2020
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortführung der Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz in Eisenach und das Konzept „Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach“ im Haushaltsjahr 2021.


II. Begründung

 

Rechtliche Grundlage für die Beschlussfassung ist das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz/ ff. BKiSchG). Kernstück ist das darin benannte Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) mit dem insbesondere die Verstetigung der Frühen Hilfen verfolgt wird.

Weitere rechtliche Grundlagen sind die §§ 8a, 8b, 16, 79, 79a, 85 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) i. V. m. § 15 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) und der § 20 Abs. 1 – 4 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz.

 

Ziel ist es vor allem, Netzwerkstrukturen für den Bereich der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes aufzubauen und zu sichern sowie eine flächendeckende verbindliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Leistungsträgern, Institutionen und Einrichtungen im Kinderschutz weiter zu entwickeln, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen.

 

Die Finanzierung erfolgte seit 2012 im Rahmen der „Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen“, die zum 01.01.2018 in die „Bundesstiftung Frühe Hilfen“ überführt wurde und vom Bund dauerhaft mit einem Etat von jährlich 51 Millionen Euro finanziert wird.

Ergänzt wir dieses Bundesprogramm durch das „Landesprogramm Kinderschutz“ vom 24.07.2013, geändert zum 01.01.2017, sowie kommunale Mittel.

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 19.07.2012 (Beschluss- Nr.: JHA/032/2012) beteiligt sich die Stadt Eisenach an diesen Programmen. In seiner 23. Sitzung am 12.12.2018 hat der Jugendhilfeausschuss (Beschluss-Nr.: JHA/046/2018 die Fortführung dieser Arbeit noch einmal bekräftigt.

 

Für die Netzwerkarbeit wurde ab April 2013 eine Stelle beim Jugendamt eingerichtet, die die Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen und dem (primär)präventiven Kinderschutz koordiniert und unterstützt.

Die Netzwerkkoordination verfolgt u.a. die Ziele im Bereich Frühe Hilfen in Eisenach, präventive, freiwillige und bereits vorgeburtlich ausgelegte Angebote für Schwangere, werdende Eltern und Familien zu fördern sowie interdisziplinäre Angebote aus dem Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren sozialen Diensten, wie zum Beispiel der Schwangerenberatung oder der interdisziplinären Frühförderung zu erfassen, aufeinander abzustimmen und weiter zu entwickeln.

 

Als personelle Grundlage für die Netzwerkarbeit soll die bestehende Stelle 2021 im Umfang von 0,75 VZÄ fortgeführt werden. Als fachlich- inhaltlicher Rahmen soll das „Konzept für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach“ dienen.

Der Konzeptentwurf wurde mit den Netzwerkpartnern weitestgehend abgestimmt.

 

Die Beschlussfassung für das Konzept ist nach der Richtlinie zur Umsetzung der „Fonds Frühe Hilfen“ im Freistaat Thüringen vom 06.03.2018 unter Punkt 2.2.1 eine Fördervoraussetzung für die Bundes- und Landesförderung.

 

Zur Umsetzung der Aufgaben im Bereich der Frühen Hilfen und des präventiven Kinderschutzes im Haushaltsjahr 2021 wurde am 05.11.2020 aus dem Fonds Frühe Hilfen der Bundesstiftung beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) eine Zuweisung in Höhe von 27.096,00 Euro beantragt.

Eine weitere Projektförderung aus dem „Landesprogramm Kinderschutz“ (voraussichtlich in Höhe von 37.042,00 Euro) wurde beantragt. 

 

Die notwendigen kommunalen Haushaltsmittel für 2021 wurden im Unterabschnitt 46501 (Frühe Hilfen) beantragt.


Anlagenverzeichnis:

 

Konzept für die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz des Jugendamtes Eisenach

 

Hinweis:

Die Anlage können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und Gremien à Ratsinfosystem unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates einsehen.