I. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Es werden
nachstehende Personen gem. § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche
Richter für den Verwaltungsgerichtsbezirk Meiningen aufgenommen:
Abstimmungsergebnis
Lfd. Name Vorname ja nein Enthaltung
1 Cott Wiltraut
2 Gröschel Klaus
3 Meyer Ursula
4 Schildt Karin
5 Bezold Manfred
6 Brandenstein Jürgen
7 Heering Harald
8 Meister Sabine
9 Melcher Jörg
10 Schwarze Michael
11 Wrhel Reinhard
12 Bilay Sascha
13 Kocian Gerald
14 Waitz Heidemarie
15 Kirchner Melanie
Begründung:
Mit
Schreiben vom 04.03.2010 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und
kreisfreien Städte aufgefordert die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die
Wahlperiode 2010 bis 2015 vorzubereiten, indem entsprechende Vorschlagslisten
aufgestellt und durch die Gemeindevertretungen beschlossen werden.
Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste mindestens 12 Personen enthalten. Gemäß § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Landkreise und kreisfreien Städte die im Absatz 1 genannte gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Davon werden vom Wahlausschuss des VG Meiningen 6 Personen zum ehrenamtlichen Richter gewählt, deren Anzahl sich aus dem vorgegebenen Verteilerschlüssel ergibt, der sich an der Einwohnerzahl orientiert.
Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu gewinnen, wurden die im Stadtrat vertreten Parteien, die momentan schon als ehrenamtliche Richter tätigen Personen um ihre Mitarbeit gebeten. Es haben sich aber auch selbständig Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit entschieden.
Bis zum 06.08.2010 sind die in dem als Anlage beigefügten Verzeichnis aufgeführten Personen benannt worden oder haben selbständig die Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.
Die in das Verzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die Voraussetzungen gemäß der §§ 20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit zugesagt. Auch wurde ein entsprechender Personalbogen ausgefüllt und der Verwaltung zugesandt.
Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V. mit § 28 Satz 4 VwGO über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig (also 18 Stadtratsmitglieder). Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person abzustimmen, eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2010 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter wählen kann.
Anlagenverzeichnis:
Vorschlagsliste