Betreff
Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Eisenach zur Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht Meiningen
Vorlage
0400-StR/2010
Aktenzeichen
30 02 10
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Es werden nachstehende Personen gem. § 28 VwGO in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter für den Verwaltungsgerichtsbezirk Meiningen aufgenommen:

                                                           

                                                                                          Abstimmungsergebnis

Lfd.             Name                                Vorname           ja           nein              Enthaltung

  1                Cott                                   Wiltraut

  2                Gröschel                           Klaus

  3                Meyer                                Ursula

  4                Schildt                               Karin

  5                Bezold                               Manfred

  6                Brandenstein                    Jürgen

  7                Heering                             Harald

  8                Meister                              Sabine

  9                Melcher                             Jörg

  10              Schwarze                         Michael

  11              Wrhel                                Reinhard

  12              Bilay                                  Sascha

  13              Kocian                               Gerald

  14              Waitz                                Heidemarie

  15              Kirchner                            Melanie

 

 

 

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 04.03.2010 hat das Thüringer Innenministerium die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert die Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die Wahlperiode 2010 bis 2015 vorzubereiten, indem entsprechende Vorschlagslisten aufgestellt und durch die Gemeindevertretungen beschlossen werden.

 

Nach Vorgabe des Thüringer Innenministeriums soll die Vorschlagsliste mindestens 12 Personen enthalten. Gemäß § 28 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) haben die Landkreise und kreisfreien Städte die im Absatz 1 genannte gesetzliche Pflicht zur Aufstellung der Vorschlagslisten. Davon werden vom Wahlausschuss des VG Meiningen 6 Personen zum ehrenamtlichen Richter gewählt, deren Anzahl sich aus dem vorgegebenen Verteilerschlüssel ergibt, der sich an der Einwohnerzahl orientiert.

 

Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu gewinnen, wurden die im Stadtrat vertreten Parteien, die momentan schon als ehrenamtliche Richter tätigen Personen um ihre Mitarbeit gebeten. Es haben sich aber auch selbständig Personen für die ehrenamtliche Tätigkeit entschieden.

 

Bis zum 06.08.2010 sind die  in dem als Anlage beigefügten Verzeichnis aufgeführten Personen benannt worden oder haben selbständig die Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt.

 

Die  in das Verzeichnis aufgenommenen Personen erfüllen die Voraussetzungen gemäß der §§  20 bis 22 VwGO und haben schriftlich ihre Mitarbeit zugesagt. Auch wurde ein entsprechender Personalbogen ausgefüllt und der Verwaltung zugesandt.

 

Der Stadtrat hat durch Beschluss gemäß § 39 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.V. mit § 28 Satz 4 VwGO über die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu entscheiden. Für die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stadtratsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl notwendig (also 18 Stadtratsmitglieder). Bei der Aufnahme in die Vorschlagsliste ist über jede einzelne Person abzustimmen, eine Blockabstimmung ist nicht zulässig. Eine Wahl zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

 

Die vom Stadtrat beschlossene Vorschlagsliste wird im September 2010 dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Meiningen zugesandt, damit der Wahlausschuss die ehrenamtlichen Richter wählen kann.


Anlagenverzeichnis:

 

Vorschlagsliste