I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Ein Wildtierverbot für kommunale öffentliche Einrichtungen der Stadt wird
nur noch auf solche Tierarten beschränkt, von denen (wegen ihrer Größe, wegen
ihres Gewichts, ihrer Kraft, ihrer Beißkraft, ihrer Schnelligkeit oder aus
anderen ähnlich gewichtigen Gründen) eine Gefahr für Personen in / und / oder
außerhalb der Einrichtung oder für die Einrichtung selbst und die darin
befindlichen Sachen ausgehen kann. Das sind Affen, Elefanten, Großbären,
Nashörner, Flusspferde und große Raubkatzen.
2. Der Stadtrat der Stadt Eisenach bittet die Oberbürgermeisterin, ihre hoheitlichen und übertragenen Aufgaben in dieser Angelegenheit künftig derart auszugestalten, dass auch in Eisenach im Sinne der Stellungnahmen und rechtskonformen Empfehlungen des Landestierschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg zu Zirkussen mit Wildtieren v. 10. Juli 2015 und 17. März 2017 und der Rechtsauffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes gehandelt wird.