Betreff
Einwohneranfrage - Auslobung eines Wettbewerbs zur Errichtung der Gemäldesäle im Eisenacher Stadtschloss/Thüringer Museum
Vorlage
EAF-0070/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Warum wurde ein teurer Wettbewerb für ein so kleines, überschaubares Vorhaben im Nordflügel des Stadtschlosses (Hängung von ca. 25 Gemälden aus einem Bestand von 400, Beschriftung, Informationstafeln zu Künstlern und ihrer Zeit, Vitrinen für Skizzenbücher F. Preller d.Ä., Beleuchtung) ausgelobt, obwohl die überarbeitete Gesamtkonzeption für das Thüringer Museum (hier für das Schloss) noch nicht vorliegt?

 

2.       Wer hat die Budgetierung der Maßnahme, auf welcher Grundlage ermittelt?

 

3.       Ist die vorgesehene Summe von 299.000,--€ Teil des Finanzierungskonzepts für das gesamte neu zu konzipierende Thüringer Museum? (Wenn nicht, warum nicht?)

 

4.       Zwei Räume der Gemäldegalerie sind laut Wettbewerbsausschreibungsunterlagen für die Präsentation der französischen Tapetenbilder aus dem Teezimmer des Gärtnerhauses (im Kartausgarten) vorgesehen, obwohl sie, bestätigt von den Denkmalbehörden (diesbezügliche Stellungnahme des Denkmalbeirates liegt auch vor!), Bestandteil des Denkmalensembles Gärtnerhaus/Teezimmer sind und es völlig unüblich ist, ursprüngliche Ausstattungsstücke aus ihrer angestammten Umgebung zu entfernen.

Warum ignoriert die Leiterin des Museums diese Tatsachen und die denkmalschutzrechtlichen Festlegungen, zumal die Tapeten seit ihrer Restaurierung in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre in einem sehr guten Zustand und seit langer Zeit an das Raumklima des Teezimmers gewöhnt sind und außerdem die beiden im Schloss dafür vorgesehen Räume der ohnehin kleinen Gemäldegalerie zur Verfügung stehen sollten?

Anmerkung: Auch das Gärtnerhaus wurde in der 2. Hälfte der 1990er Jahre umfassend saniert!

 

5.       Warum wurde das Kuratorium der Elschner-Sammlung nicht von Anfang an in das Vorhaben der Gestaltung der Gemäldegalerie einbezogen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

 

Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 09.06.2020 (Beschluss-Nr. StR/0169/2020) waren durch eine unabhängige Jury der Inhalt und die Auswahlkriterien zum Gestaltungswettbewerb festzulegen. In der Jury-Sitzung am 04.12.2020 wurden die von der Verwaltung vorbereiteten Wettbewerbsunterlagen, die auch die Kostenobergrenze für das Projekt benennen, diskutiert, punktuell geändert und über die Endfassung befunden.

 

zu 2.

 

Wie mehrfach im Rahmen des Projektes vorgestellt, berücksichtigt die Kostenschätzung für die Wiedereinrichtung der Gemäldesäle Kosten in Höhe von 1.000 EUR pro Quadratmeter (Ausstellungsfläche 400 m²) sowie eine Reduzierung dieser Kosten vor dem Hintergrund der Haushaltslage.

 

 

zu 3.

 

Die Wiedereinrichtung der Gemäldesäle stellt den ersten Schritt in der Umsetzung des Museumskonzeptes dar. Die Kosten für dieses Projekt sind somit Teil des Gesamtvorhabens.

 

 

zu 4.

 

In Hinblick auf die Tapetenbilder im Teezimmer wurde ein konservatorisch-restauratorisches Gutachten erstellt. Dieses wird derzeit intern geprüft. Eine Entscheidung über den künftigen Umgang mit dem Teezimmer ist noch nicht getroffen worden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsunterlagen entsprechend dem aktuellen Stand (s. Museumskonzept) die Verlagerung der Teezimmertapeten als Option neben anderen Möglichkeiten der Nutzung der vorgesehenen Räumlichkeiten nennen.

Der Vorwurf einer Ignoranz seitens der Museumsleitung gegenüber Fragen des Denkmalschutzes entbehrt jeglicher Grundlage und wird scharf zurückgewiesen.

Das weitere Vorgehen in dieser Frage wird entsprechend dem mit dem Museumskonzept getroffenen Festlegungen auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes, weiterer wissenschaftlicher Untersuchungen und unter Einbeziehung des konservatorisch-restauratorischen Gutachtens durch den Museumsträger in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalbehörden erfolgen.

 

 

zu 5.

 

Die Information über das Vorhaben Wiedereinrichtung der Gemäldegalerie ist dem Vorstand der Stiftung Curt Elschner-Galerie vollumfänglich bekannt. Die Information des Kuratoriums sind stiftungsintern zu klären.