II.
Fragestellung
1. Entsprechen die Gebäude den Kriterien für den sozialen Wohnungsbau?
2. Wurden die Wohnungen nachweisbar an sozial schwache Bürger, z.B. Sozialhilfeempfänger, vergeben? (Wenn ja, an wie viele, wenn nicht, warum nicht?)
3. Nach welchen Kriterien wurden sie vergeben?
4. Wer übernahm die Auswahl zur Vergabe und ist das Verfahren transparent?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten und wie stellt sich dabei die Finanzierung dar?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ja. Abweichungen
wurden mit der Förderstelle abgestimmt.
zu 2.
Auf die Beantwortung
zu Frage 3 der Einwohnerfrage EAF-0194/2019 (Anlage 1) wird verwiesen. Die
ISSP-Förderung zielt auf die Förderung breiter Schichten der Bevölkerung des
unteren und mittleren Einkommensbereiches. Der Erhalt von Sozialhilfe o. ä.
stellt kein vorgeschriebenes Vergabekriterium dar.
zu 3. und 4.
Zu den Fragen 3 und
4 wird auf die Beantwortung zu Frage 5 der Einwohneranfrage EAF-0194/2019
(Anlage 1) und zu den Fragen 3 und 5 der Einwohneranfrage EAF-0211/2019 (Anlage
2) verwiesen.
zu 5.
Die Gesamtkosten liegen bei ca. 5 Mio. € und sind über ISSP- Förderung, KfW-Förderung und Eigenkapital finanziert.