Betreff
Sachstandsbericht zur Haushaltsplanung 2021 und Fortschreibung des HSK
Vorlage
0519-BR/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit deren Anlagen bis spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgabe, waren alle mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten dazu aufgefordert, bis zum 17. August 2020 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2021 einzureichen. Die Mittelanmeldungen wurden anschließend durch die Kämmerei erfasst und seither stets den aktuellen Entwicklungen angepasst.

 

Ursprünglich war beabsichtigt, den Entwurf der 8. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes und den Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 dem Stadtrat in der Sitzung am 02.02.2021 vorzulegen.

 

Mit Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18.11.2020 (R 33 4/2020; s. Anlage) wurde ein verändertes Verfahren zur Veranschlagung von Bedarfszuweisungen in Haushaltsplänen bekannt gegeben. Demnach dürfen Haushaltspläne, welche Bedarfszuweisungen enthalten, dem Stadtrat erst dann zur Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn hinsichtlich der Höhe einer möglichen Bedarfszuweisung eine rechtlich belastbare Vorauskunft der Bewilligungsbehörde vorliegt. Dies wurde durch die Kommunalaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes per Mail vom 11.12.2020 ausdrücklich bestätigt.

 

In der Folge muss die Stadt Eisenach das bisher praktizierte Verfahren umstellen: Statt den Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung einer Bedarfszuweisung vor Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat herbeizuführen, muss nun zunächst eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgen, in welcher Höhe Bedarfszuweisungen in den Haushalt aufgenommen werden können.

 

Aufgrund dieser vorgegebenen Veränderung im Planungsablauf war die geplante Einbringung zur Sitzung des Stadtrates am 02.02.2021 nicht möglich, da die Herstellung eines gemäß § 53 Abs. 3 ThürKO ausgeglichenen Haushaltsentwurfes unter Einplanung einer vorher mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Größe einer notwendigen Bedarfszuweisung bisher nicht abschließend erfolgen konnte.

 

Der Rechtsaufsichtsbehörde wurden daher per Mail vom 18.12.2020 die Entwürfe des unausgeglichenen Haushalts 2021 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 zu einer Vorabprüfung übersandt.

 

Zwischenzeitlich wird der Haushaltsentwurf von der Verwaltung weiterhin bearbeitet. In der derzeitigen Planstufe 4 „Haushaltsberatungen“, beläuft sich der Fehlbetrag im Gesamthaushalt auf 16.721.303 € (Stand 21.01.2021) und verteilt sich dabei wie folgt auf die beiden Teilhaushalte:

 

 

 

 

Einnahmen

Ausgaben

Fehlbetrag

Verwaltungshaushalt

114.335.416 €

124.874.927 €

10.539.511 €

Vermögenshaushalt

19.765.003 €

25.946.795 €

6.181.792 €

Gesamthaushalt

134.100.419 €

150.821.722 €

16.721.303 €

 

 

 

Planungsstand Verwaltungshaushalt

 

Um den Fehlbetrag i.H.v. 10.539.511 € im Verwaltungshaushalt zu reduzieren, steht die Finanzverwaltung derzeit in engem Austausch mit den mittelbewirtschaftenden Ämtern um – unter Beachtung der vorläufigen Ergebnisse der Jahresrechnung 2020 – Einsparpotenziale zu generieren.

 

Die Einnahme- und Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen zum 21.01.2021 folgenden Stand aus:

 

Hauptgruppe

Haushalt 2021

(Stand 21.01.2021)

in €

Haushalt 2020

in €

Veränderung zum Vorjahr in €

0 - Steuern, allg. Zuweisungen

79.463.960

89.590.488

- 10.126.528

1 - Einn. aus Verwaltung und Betrieb

28.741.288

25.357.413

+ 3.383.875

2 – sonstige Finanzeinnahmen

6.130.168

6.442.596

- 312.428

Summe Einnahmen

114.335.416

121.390.497

- 7.055.081

 

 

 

 

4 – Personalausgaben

27.966.868

26.199.455

+ 1.767.413

5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand

21.496.528

19.633.499

+ 1.863.029

7 – Zuweisungen und Zuschüsse

72.499.441

69.523.292

+2.976.149

8 – Sonstige Finanzausgaben

2.912.090

6.034.251

- 3.122.161

Summe Ausgaben

124.874.927

121.390.497

+ 3.484.430

 

Planungsstand Vermögenshaushalt

 

Der aktuell ausgewiesene Planungsstand im Vermögenshaushalt beinhaltet neben Ausgaben für die Tilgung von Krediten, Zuschüssen an die städtischen Gesellschaften, Anschaffung erforderlicher Technik u.a. verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen.

 

Die enthaltenen infrastrukturellen Maßnahmen wurden auf Grundlage der vom Amt für Infrastruktur erarbeiteten und vom Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung bestätigten Prioritätenreihung in den Planentwurf aufgenommen. Weiterhin wurde unterstellt, dass für dringend notwendige Investitionen im Haushaltsjahr 2021 rund 6.000.000 € an den Vermögenshaushalt zugeführt werden können.

 

Zur weiteren Information der erfolgten Prioritätenreihung und den aufgenommenen Maßnahmen wird auf die, dem Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung am 18.01.2021, vorgelegte Beschlussvorlage 0485-IBR/2020 verwiesen.

 

Um den Haushalt möglichst zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen zu können, ist weiterhin an der Herstellung des Haushaltsausgleichs bzw. der Reduzierung des Fehlbetrages zu arbeiten. Die weitere Entwicklung wird jedoch im Wesentlichen von der bewilligungsfähigen Höhe der Bedarfszuweisung geprägt sein. Hierzu sollen in den kommenden Wochen Gespräche mit der Rechtsaufsichtsbehörde stattfinden. Ein konkreter Termin dazu steht momentan noch nicht fest.

 

Wie bereits bei der Haushaltsplanung 2020 sind auch in diesem Planjahr die Auswirkungen der Corona Pandemie auf den städtischen Haushalt nicht in Gänze abzusehen. Dementsprechend verbleiben aktuell Unwägbarkeiten, die die Haushaltsplanung 2021 beeinflussen können bzw. werden.

 

Mit dieser Berichtsvorlage wird über den aktuellen Sachstand zur Haushaltsplanung 2021 informiert.

 


Anlagenverzeichnis

 

Anlage 1 - Rundschreiben R 33 4/2020 des TMIK