Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 2
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Haushaltssatzung mit deren Anlagen
bis spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. In Anbetracht dieser gesetzlichen Vorgabe,
waren alle mittelbewirtschaftenden Organisationseinheiten dazu aufgefordert,
bis zum 17. August 2020 die entsprechenden Mittelanmeldungen für das
Haushaltsjahr 2021 einzureichen. Die Mittelanmeldungen wurden anschließend
durch die Kämmerei erfasst und seither stets den aktuellen Entwicklungen
angepasst.
Ursprünglich war
beabsichtigt, den Entwurf der 8. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
und den Entwurf des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2021 dem Stadtrat in der
Sitzung am 02.02.2021 vorzulegen.
Mit Rundschreiben
des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 18.11.2020 (R 33
4/2020; s. Anlage) wurde ein verändertes Verfahren zur Veranschlagung von
Bedarfszuweisungen in Haushaltsplänen bekannt gegeben. Demnach dürfen
Haushaltspläne, welche Bedarfszuweisungen enthalten, dem Stadtrat erst dann zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, wenn hinsichtlich der Höhe einer möglichen
Bedarfszuweisung eine rechtlich belastbare Vorauskunft der Bewilligungsbehörde
vorliegt. Dies wurde durch die Kommunalaufsicht des Thüringer
Landesverwaltungsamtes per Mail vom 11.12.2020 ausdrücklich bestätigt.
In der Folge muss
die Stadt Eisenach das bisher praktizierte Verfahren umstellen: Statt den
Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung einer Bedarfszuweisung vor
Beschlussfassung des Haushaltsplanes durch den Stadtrat herbeizuführen, muss
nun zunächst eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt erfolgen,
in welcher Höhe Bedarfszuweisungen in den Haushalt aufgenommen werden können.
Aufgrund dieser
vorgegebenen Veränderung im Planungsablauf war die geplante Einbringung zur
Sitzung des Stadtrates am 02.02.2021 nicht möglich, da die Herstellung eines
gemäß § 53 Abs. 3 ThürKO ausgeglichenen Haushaltsentwurfes unter Einplanung
einer vorher mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Größe einer notwendigen
Bedarfszuweisung bisher nicht abschließend erfolgen konnte.
Der Rechtsaufsichtsbehörde
wurden daher per Mail vom 18.12.2020 die Entwürfe des unausgeglichenen
Haushalts 2021 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes
2012-2022 zu einer Vorabprüfung übersandt.
Zwischenzeitlich wird der Haushaltsentwurf von der Verwaltung weiterhin
bearbeitet. In der derzeitigen Planstufe 4 „Haushaltsberatungen“, beläuft sich
der Fehlbetrag im Gesamthaushalt auf 16.721.303 € (Stand 21.01.2021) und
verteilt sich dabei wie folgt auf die beiden Teilhaushalte:
|
Einnahmen |
Ausgaben |
Fehlbetrag |
Verwaltungshaushalt |
114.335.416 € |
124.874.927 € |
10.539.511 € |
Vermögenshaushalt |
19.765.003 € |
25.946.795 € |
6.181.792 € |
Gesamthaushalt |
134.100.419 € |
150.821.722 € |
16.721.303 € |
Planungsstand
Verwaltungshaushalt
Um den Fehlbetrag
i.H.v. 10.539.511 € im Verwaltungshaushalt zu reduzieren, steht die
Finanzverwaltung derzeit in engem Austausch mit den mittelbewirtschaftenden
Ämtern um – unter Beachtung der vorläufigen Ergebnisse der Jahresrechnung 2020
– Einsparpotenziale zu generieren.
Die Einnahme- und
Ausgabehauptgruppen des Verwaltungshaushaltes weisen zum 21.01.2021 folgenden
Stand aus:
Hauptgruppe |
Haushalt 2021 (Stand 21.01.2021) in € |
Haushalt 2020 in € |
Veränderung zum Vorjahr in € |
0 - Steuern, allg. Zuweisungen |
79.463.960 |
89.590.488 |
-
10.126.528 |
1 - Einn. aus Verwaltung und Betrieb |
28.741.288 |
25.357.413 |
+
3.383.875 |
2 – sonstige Finanzeinnahmen |
6.130.168 |
6.442.596 |
-
312.428 |
Summe Einnahmen |
114.335.416 |
121.390.497 |
- 7.055.081 |
|
|
|
|
4 – Personalausgaben |
27.966.868 |
26.199.455 |
+
1.767.413 |
5/6 – Sächl. Verw.- und Betriebsaufwand |
21.496.528 |
19.633.499 |
+
1.863.029 |
7 – Zuweisungen und Zuschüsse |
72.499.441 |
69.523.292 |
+2.976.149 |
8 – Sonstige Finanzausgaben |
2.912.090 |
6.034.251 |
-
3.122.161 |
Summe Ausgaben |
124.874.927 |
121.390.497 |
+ 3.484.430 |
Planungsstand
Vermögenshaushalt
Der aktuell
ausgewiesene Planungsstand im Vermögenshaushalt beinhaltet neben Ausgaben für
die Tilgung von Krediten, Zuschüssen an die städtischen Gesellschaften,
Anschaffung erforderlicher Technik u.a. verschiedene infrastrukturelle
Maßnahmen.
Die enthaltenen
infrastrukturellen Maßnahmen wurden auf Grundlage der vom Amt für Infrastruktur
erarbeiteten und vom Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und
Rechnungsprüfung bestätigten Prioritätenreihung in den Planentwurf aufgenommen.
Weiterhin wurde unterstellt, dass für dringend notwendige Investitionen im
Haushaltsjahr 2021 rund 6.000.000 € an den Vermögenshaushalt zugeführt werden
können.
Zur weiteren
Information der erfolgten Prioritätenreihung und den aufgenommenen Maßnahmen
wird auf die, dem Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und
Rechnungsprüfung am 18.01.2021, vorgelegte Beschlussvorlage 0485-IBR/2020
verwiesen.
Um den Haushalt
möglichst zeitnah dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen zu
können, ist weiterhin an der Herstellung des Haushaltsausgleichs bzw. der
Reduzierung des Fehlbetrages zu arbeiten. Die weitere Entwicklung wird jedoch
im Wesentlichen von der bewilligungsfähigen Höhe der Bedarfszuweisung geprägt
sein. Hierzu sollen in den kommenden Wochen Gespräche mit der
Rechtsaufsichtsbehörde stattfinden. Ein konkreter Termin dazu steht momentan
noch nicht fest.
Wie bereits bei der
Haushaltsplanung 2020 sind auch in diesem Planjahr die Auswirkungen der Corona
Pandemie auf den städtischen Haushalt nicht in Gänze abzusehen. Dementsprechend
verbleiben aktuell Unwägbarkeiten, die die Haushaltsplanung 2021 beeinflussen
können bzw. werden.
Mit dieser Berichtsvorlage
wird über den aktuellen Sachstand zur Haushaltsplanung 2021 informiert.
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 - Rundschreiben R 33 4/2020 des TMIK