Betreff
Sachstand zur Prüfung der Jahresrechnungen
Vorlage
0543-BR/2021
Art
Berichtsvorlage

Sachstand zur Prüfung der Jahresrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt

 

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung soll gemäß § 82 Abs. 2 ThürKO durch das Rechnungsprüfungsamt innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Abschluss des zu prüfenden Haushaltsjahres durchgeführt sein. Diese Sollvorschrift kann durch das RPA seit Jahren nicht eingehalten werden.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 09.06.2020 (Beschluss-Nr. StR/0163/2020) wurde neben Prüfaufträgen des Stadtrates an das RPA auch eine regelmäßige Berichterstattung u.A. zum Stand der Bearbeitung der Jahresrechnungen an den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und Rechnungsprüfung angefordert.

 

Die Ursachen der Bearbeitungsrückstände wurden dem IBR-Ausschuss in mehreren Sitzungen erläutert. Wesentliche Ursache ist die seit Jahren anhaltende Unterbesetzung des RPA, die letzte Stellenausschreibung für das RPA erfolgte 2017. Auf die Antwort der Oberbürgermeisterin zur Anfrage AF-0103/StR in der Stadtratssitzung am 14.07.2020 wird insoweit hingewiesen.

 

In der Folge der personellen Unterbesetzung war auf Forderung der Oberbürgermeisterin eine weitgehende Fokussierung auf die Abarbeitung der Jahresrechnungen vorzunehmen. Es war eine nur noch teilweise Erfüllung der durch rechtliche Vorschriften und hausinterne Vorgaben gesetzten weiteren Verpflichtungen des RPA möglich, insbesondere wurden die begleitenden und thematischen Prüfungen eingeschränkt. 

 

Mit Verfügung vom 21.01.2021 wurde nunmehr durch die Oberbürgermeisterin zum 01.02.2021 eine Mitarbeiterin in das Rechnungsprüfungsamt umgesetzt. Mit der Bestellung zur Prüferin durch den Stadtrat in seiner nächsten Sitzung kann nach einer Einarbeitungsphase eine Beschleunigung des Abarbeitungsprozesses der Jahresrechnungs-prüfungen erwartet werden. Es wird weiterhin eine Fokussierung auf die Jahresrechnungen und die damit in Zusammenhang stehenden Prüfungskomplexe erfolgen.

 

Die Prüfung der Jahresrechnungen zu den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 sowie die Arbeiten am Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über diesen Prüfzeitraum sind abgeschlossen. Nach § 29 Abs. 3 Buchstabe e) Geschäftsordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss für die Beratung zur Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dem HFA wird zeitnah der Schlussbericht zur Beratung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt werden.

 

Parallel erfolgt derzeit zu den Jahresabschlüssen der Folgejahre 2016 bis 2018 die Überarbeitung der Prüfplanung, die Beauftragung und Bearbeitung der Einzelprüfaufträge an die Prüferinnen. Diese Jahre werden wiederum zusammengefasst geprüft und beurteilt.

Als Teil der Prüfung der Jahresrechnung ist die Prüfung der Wirtschaftsführung des optimierten Regiebetriebes zum Jahresabschluss 2018 derzeit ebenfalls in Bearbeitung. Nach Abschluss dieser Prüfung wird der Prüfbericht nachfolgend gemäß § 30 Geschäftsordnung dem IBR-Ausschuss vorgelegt.

 

 

Nach der Rückkreisung prüft das RPA des Landkreises ab 2022 die kreisangehörige Stadt. Der § 81 Abs. 1 ThürKO regelt diese Zuständigkeit, soweit in kreisangehörigen Kommunen kein eigenes RPA vorhanden ist. Mit der dahingehend getroffenen Organisationsentscheidung verzichtet die Stadtverwaltung ab 2022 vollständig auf eine interne Kontrolleinrichtung.

 

Daher sind die Prüfungen zu den Jahresrechnungen 2016 bis 2020 - konform mit dem StR-Beschluss vom 09.06.2020 - oberstes Ziel des RPA in 2021.