II. Fragestellung
1.
Wie ist der Sachstand zum Breitbandausbau derzeit
(Bitte um tabellarische Aufstellung mit Zeitachse der zu planenden, bereits
geplanten, in Ausführung befindlichen und abgeschlossenen
Infrastrukturmaßnahmen)?
2.
In welchem Umfang und hinsichtlich welcher Projekte
hat die Stadt Eisenach die Breitbandförderung des Landes und des Bundes zur
Vorbereitung, Planung und zum Ausbau beantragt? Welche Maßnahmen sind
bewilligt/nicht bewilligt worden und in welcher Höhe?
3.
Wie sind die Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung
zur Koordinierung der digitalen Infrastruktur geregelt? Durch wen und in
welchem Umfang erfolgt die Zusammenarbeit mit der SEG, den planenden bzw.
bauausführenden Unternehmen und den jeweiligen Genehmigungsbehörden?
4. Besteht hinsichtlich der einzelnen Infrastrukturmaßnahmen eine Prioritätenliste, insbesondere für die digitale Infrastruktur Bildung und Wirtschaftsförderung? Wenn ja: Bitte um Vorlage; wenn nein: warum nicht?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Aus der beigefügten
Anlage ist der Bauzeitenplan zu entnehmen. Bisher wurden ca. 7 % des Bauvorhabens
realisiert.
zu 2.
Gemäß der Breitbandförderrichtlinie des Bundes zur Schließung der weißen
Flecke wurden Fördermittel für ein Investitionsvolumen in Höhe von 14.130.033
Euro beantragt. Davon wurden durch den finalen Förderbescheid des Bundes sowie
die bewilligte Kofinanzierung des Landes, 13.704.428 Euro (96,6 %!) bewilligt.
Der Restbetrag in Höhe von 425.605 Euro (3,4 %) wird durch anderweitige
Einnahmen aus dem in Anwendung kommenden Betreibermodell finanziert.
Darüber hinaus liegen auf der Grundlage weiterer Fördermittelanträge,
Bescheide über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe des Bundes und des Landes für
ein Betreibermodell zur Errichtung eines passiven, kommunalen FttB Netzes für
die Gewerbe- und Industriegebiete in einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.950.000
Euro vor. Wir befinden uns hier im Status der EU-weiten Ausschreibung zur
Abgabe eines indikativen Angebotes zum Verfahren.
Weitere Fördermittel zur Begleitung, Planung und Beratung für den
Breitbandausbau in einer Höhe von 170.000 Euro wurden beantragt und in gleicher
Höhe bewilligt.
zu 3.
Die Zusammenarbeit
erfolgt aufgabenbezogen. Über die Firmen werden die erforderlichen
Genehmigungsanträge, z. B. für verkehrsrechtliche Genehmigungen, eingereicht.
Je nach Bedarf werden die zuständigen Ämter beteiligt und die Genehmigungen
schnellstmöglich erteilt. Vor allem das Amt für Infrastruktur steht in engem
Kontakt mit den Vertretern der SEG sowie den planenden Büros und
bauausführenden Firmen.
zu 4.
Eine Prioritätenliste wurde seitens der Stadt bisher nicht vorgelegt. Deshalb hat die Geschäftsführung der SEG -als Organ der vom Stadtrat beauftragten eigentumsführenden Gesellschaft- eine Priorisierung vorgenommen. Vorrang für die Herstellung der digitalen Infrastruktur haben Bildungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude und kommunale Infrastruktureinrichtungen. Die Inbetriebnahme / Teilinbetriebnahme der genannten Schwerpunkte ist bis Ende 2022 vorgesehen.