Betreff
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion - Breitbandausbau
Vorlage
AF-0160/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie ist der Sachstand zum Breitbandausbau derzeit (Bitte um tabellarische Aufstellung mit Zeitachse der zu planenden, bereits geplanten, in Ausführung befindlichen und abgeschlossenen Infrastrukturmaßnahmen)?

2.       In welchem Umfang und hinsichtlich welcher Projekte hat die Stadt Eisenach die Breitbandförderung des Landes und des Bundes zur Vorbereitung, Planung und zum Ausbau beantragt? Welche Maßnahmen sind bewilligt/nicht bewilligt worden und in welcher Höhe?

3.       Wie sind die Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung zur Koordinierung der digitalen Infrastruktur geregelt? Durch wen und in welchem Umfang erfolgt die Zusammenarbeit mit der SEG, den planenden bzw. bauausführenden Unternehmen und den jeweiligen Genehmigungsbehörden?

4.       Besteht hinsichtlich der einzelnen Infrastrukturmaßnahmen eine Prioritätenliste, insbesondere für die digitale Infrastruktur Bildung und Wirtschaftsförderung? Wenn ja: Bitte um Vorlage; wenn nein: warum nicht?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Aus der beigefügten Anlage ist der Bauzeitenplan zu entnehmen. Bisher wurden ca. 7 % des Bauvorhabens realisiert.

 

zu 2.

Gemäß der Breitbandförderrichtlinie des Bundes zur Schließung der weißen Flecke wurden Fördermittel für ein Investitionsvolumen in Höhe von 14.130.033 Euro beantragt. Davon wurden durch den finalen Förderbescheid des Bundes sowie die bewilligte Kofinanzierung des Landes, 13.704.428 Euro (96,6 %!) bewilligt. Der Restbetrag in Höhe von 425.605 Euro (3,4 %) wird durch anderweitige Einnahmen aus dem in Anwendung kommenden Betreibermodell finanziert.

 

Darüber hinaus liegen auf der Grundlage weiterer Fördermittelanträge, Bescheide über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe des Bundes und des Landes für ein Betreibermodell zur Errichtung eines passiven, kommunalen FttB Netzes für die Gewerbe- und Industriegebiete in einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.950.000 Euro vor. Wir befinden uns hier im Status der EU-weiten Ausschreibung zur Abgabe eines indikativen Angebotes zum Verfahren.

 

Weitere Fördermittel zur Begleitung, Planung und Beratung für den Breitbandausbau in einer Höhe von 170.000 Euro wurden beantragt und in gleicher Höhe bewilligt.

 

zu 3.

Die Zusammenarbeit erfolgt aufgabenbezogen. Über die Firmen werden die erforderlichen Genehmigungsanträge, z. B. für verkehrsrechtliche Genehmigungen, eingereicht. Je nach Bedarf werden die zuständigen Ämter beteiligt und die Genehmigungen schnellstmöglich erteilt. Vor allem das Amt für Infrastruktur steht in engem Kontakt mit den Vertretern der SEG sowie den planenden Büros und bauausführenden Firmen.

 

zu 4.

Eine Prioritätenliste wurde seitens der Stadt bisher nicht vorgelegt. Deshalb hat die Geschäftsführung der SEG -als Organ der vom Stadtrat beauftragten eigentumsführenden Gesellschaft- eine Priorisierung vorgenommen. Vorrang für die Herstellung der digitalen Infrastruktur haben Bildungseinrichtungen, Verwaltungsgebäude und kommunale Infrastruktureinrichtungen. Die Inbetriebnahme / Teilinbetriebnahme der genannten Schwerpunkte ist bis Ende 2022 vorgesehen.