Betreff
Einwohneranfrage - Ersatzpflanzungen von Bäumen
Vorlage
EAF-0073/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Wie viele Bäume wurden vom 1.1.-31.12.2020 im gesamten Stadtgebiet gefällt? (Gesamtzahl einschließlich Ortsteile)

2.       Warum wurden die angemeldeten Finanzmittel für 2020 i.H.v. 50.000 € ersatzlos gestrichen – wohlwissend, dass damit die gesamten Pflanzaktionen von Bäumen der Stadtverwaltung nicht umsetzbar waren?

3.       Ist davon auszugehen, dass die Finanzmittel von 2020 zusätzlich für 2021 angemeldet werden - also 2020 - 50.000 € + 2021 - 75.000 € = 125.000 €?

4.       Wann ist endlich mit dem Beginn der Ersatzpflanzungen zu rechnen, da die Differenz von gefällten Bäumen zu Ersatzpflanzungen immer größer wird?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Im Jahr 2020 wurden 44 Bäume in Eisenach und den zugehörigen Ortsteilen gefällt.

Das sind alles Bäume, die aufgrund von Trockenschäden eingegangen sind.

Weitere befinden sich derzeit noch in der Ausschreibung bzw. werden vom zuständigen Amt selbst gefällt.

 

 

zu 2.

Die vom Fach Amt beantragten Mittel für das Jahr 2020 wurden durch den Stadtrat nicht bestätigt bzw. konnten diese aufgrund anderer Prioritäten nicht mit in den Haushalt aufgenommen werden.

 

 

zu 3.

Die Beantragung der Haushaltsmittel für 2021 ist erfolgt. Ob und in welchem Umfang diese im Haushalt 2021 abgebildet werden können, hängt ebenfalls von der Entscheidung des Stadtrates und der finanziellen Gesamtsituation der Stadt Eisenach ab. Die beantragten Mittel aus dem Jahr 2020 wurden nicht zur Mittelanmeldung 2021 dazu addiert. Der Ansatz 2021 wurde jedoch auf 75.000 € erhöht.

 

 

zu 4.

Wenn die im Haushalt 2021 angemeldeten Mittel auch tatsächlich im Haushalt aufgenommen und dieser noch im Sommer diesen Jahres in Kraft tritt, könnten danach die Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden. Sofern diese erfolgreich sind, könnten im Herbst 2021 Pflanzungen vorgenommen werden. Sofern der Haushalt jedoch erst wieder zum Ende dieses Jahres in Kraft tritt, werden die Pflanzungen erst in der 2. Jahreshälfte 2022 möglich sein.