I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Gemäß § 80 Abs. 3
Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) werden die geprüften Jahresrechnungen
der Stadt Eisenach für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 festgestellt.
II.
Begründung:
Die
Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadt Eisenach
wurden nach § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische
Rechnungsprüfungsamt geprüft und der Schlussbericht gefertigt.
Die Vorlage der
Jahresrechnung 2013 inkl. aller Anlagen erfolgte an den Stadtrat in der Sitzung
am 21.10.2014 (Vorlage 0112-BR/2014), für die Jahresrechnung 2014 inkl. aller
Anlagen erfolgte dies am 28.04.2015 (Vorlage 0262-BR/2015) und die
Jahresrechnung 2015 wurde dem Stadtrat am 10.05.2016 (Vorlage 0518-BR/2016)
vorgelegt. In den jeweiligen Erläuterungsberichten zu den Jahren 2013, 2014 und
2015 wurde umfassend zu den Rechnungsergebnissen berichtet.
Der Entwurf des
gemeinsamen Schlussberichtes für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wurde mit den
federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält
keine Feststellungen, die die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013, 2014 und
2015 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der
Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 über die
Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 und den hierzu gefertigten Schlussbericht
beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 ist
damit abgeschlossen.
Nunmehr kann der
Stadtrat der Stadt Eisenach nach
§ 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO die Jahresrechnungen
2013, 2014 und 2015 auf Grundlage des Schlussberichtes des
Rechnungsprüfungsamtes feststellen.
Mit dem
Feststellungsbeschluss wird die Rechnungslegung der Haushaltsjahre 2013, 2014
und 2015 abgeschlossen.
Die
Jahresrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie der gemeinsame
Schlussbericht über die Prüfung der Jahre 2013, 2014 und 2015 können im
Rechnungsprüfungsamt der Stadt eingesehen werden.