Betreff
Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters sowie der Beigeordneten für die Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015
Vorlage
0582-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       Für die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Andreas Ludwig sowie die damalige hauptamtliche Beigeordnete Frau Dr. Dorothea Hegele auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.

2.       Für den Jahresabschluss 2015 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Andreas Ludwig, die damalige hauptamtliche Beigeordnete Frau Dr. Dorothea Hegele sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.


II. Begründung:

 

Die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadt Eisenach wurden nach § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Rechnungsprüfungsamt geprüft und der Schlussbericht gefertigt.

 

Der Entwurf des gemeinsamen Schlussberichtes für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wurde mit den federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält keine Feststellungen, die die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 über die Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 und den hierzu gefertigten Schlussbericht beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 ist damit abgeschlossen.

 

Nunmehr kann der Stadtrat der Stadt Eisenach nach § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO neben der Feststellung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 in einem gesonderten Beschluss auch über die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters sowie der hauptamtlichen Beigeordneten beschließen.

 

Da die ehrenamtlichen Beigeordneten in den betreffenden Haushaltsjahren keine eigenen Geschäftsbereiche (Dezernate) leiteten und die Oberbürgermeisterin im Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vertreten haben, gehören sie nicht zum Kreis der Entlastungsempfängerinnen und Entlastungsempfänger.

 

Die Jahresrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie der gemeinsame Schlussbericht über die Prüfung der Jahre 2013, 2014 und 2015 können im Rechnungsprüfungsamt der Stadt eingesehen werden.