I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Für die Jahresabschlüsse 2013 und 2014 der Stadt
Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige
Bürgermeister Herr Andreas Ludwig sowie die damalige hauptamtliche Beigeordnete
Frau Dr. Dorothea Hegele auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.
2. Für den Jahresabschluss 2015 der Stadt Eisenach werden die Oberbürgermeisterin Frau Katja Wolf, der damalige Bürgermeister Herr Andreas Ludwig, die damalige hauptamtliche Beigeordnete Frau Dr. Dorothea Hegele sowie der hauptamtliche Beigeordnete Herr Ingo Wachtmeister auf Grundlage des gemeinsamen Schlussberichtes entlastet.
II.
Begründung:
Die
Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2013, 2014 und 2015 der Stadt Eisenach
wurden nach § 82 Abs. 1 ThürKO durch das städtische Rechnungsprüfungsamt
geprüft und der Schlussbericht gefertigt.
Der Entwurf des
gemeinsamen Schlussberichtes für die Jahre 2013, 2014 und 2015 wurde mit den
federführenden Stellen der Stadtverwaltung besprochen. Der Prüfbericht enthält
keine Feststellungen, die die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2013, 2014 und
2015 verändern. Die Prüfungsfeststellungen und Anmerkungen werden seitens der
Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13. April 2021 über die
Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 und den hierzu gefertigten Schlussbericht
beraten. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 ist
damit abgeschlossen.
Nunmehr kann der
Stadtrat der Stadt Eisenach nach § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO neben der
Feststellung der Jahresrechnungen 2013, 2014 und 2015 in einem gesonderten
Beschluss auch über die Entlastung der Oberbürgermeisterin, des Bürgermeisters
sowie der hauptamtlichen Beigeordneten beschließen.
Da die
ehrenamtlichen Beigeordneten in den betreffenden Haushaltsjahren keine eigenen
Geschäftsbereiche (Dezernate) leiteten und die Oberbürgermeisterin im
Zusammenhang mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung nicht vertreten haben,
gehören sie nicht zum Kreis der Entlastungsempfängerinnen und
Entlastungsempfänger.
Die
Jahresrechnungen der Jahre 2013, 2014 und 2015 sowie der gemeinsame
Schlussbericht über die Prüfung der Jahre 2013, 2014 und 2015 können im
Rechnungsprüfungsamt der Stadt eingesehen werden.