I.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Wirtschaft, Kultur und Tourismus beschließt:
Die Auszahlung der
Zuschüsse entsprechend der Kulturförderrichtlinie an kulturelle Vereine und
Initiativen in der Stadt Eisenach für das Jahr 2021 entsprechend der Anlage 1,
vorbehaltlich des Eintretens der
Rechtskraft der Haushaltssatzung 2021.
II. Begründung
Für das Jahr 2021 liegen dem Kulturamt 21 Projektanträge von Vereinen, Einrichtungen und Privatpersonen vor, 14 Anträge wurden fristgerecht eingereicht.
Gemäß
Kulturförderrichtlinie können maximal 50% der Gesamtausgabe gefördert werden,
mit Begrenzung auf max. 3000,00 € pro Antrag.
Die vorgeschlagene
Gesamtförderung beträgt 30.032,00 €.
Der Kulturbeirat hat
in seiner Sitzung am 17.3.2021 die Anträge beraten und empfiehlt einstimmig
deren Annahme.
Eine Übersicht der
Anträge finden Sie in der Anlage.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Liste Förderanträge/Zuschüsse 2021 entspr. Kulturförderrichtlinie