I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmenträger
von Schuljugendarbeit werden in der angegebenen Höhe gefördert:
1.
AWO- Landesverband Thüringen e.V. für die
Durchführung von Schuljugendarbeit an der Thüringer Gemeinschaftsschule
„Oststadtschule“ mit 5 AG’s für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 in Höhe von
2.572,50 €
2.
Verein der Freunde und Förderer des
Elisabeth- Gymnasiums e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit am
Elisabeth- Gymnasium mit 10 AG’s für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 in Höhe
von 6.951,00 €
3.
Kreissportbund Eisenach e.V. –
Kreissportjugend - für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 6.
Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ mit 3 AG’s für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2021 in Höhe von 2.377,50 €
4.
Förderverein des Martin-Luther-Gymnasiums für
die Durchführung von Schuljugendarbeit am Martin-Luther-Gymnasium mit 13 AG’s
für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 in Höhe von 8.466,00 €.
5.
Stadtjugendring Eisenach e.V. für die
Durchführung von Schuljugendarbeit an der 5. Staatlichen Regelschule
„Geschwister- Scholl“ mit 3 AG’s für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 in Höhe
von 2.301,50 €
6.
Stadtjugendring Eisenach e.V. für die
Durchführung von Schuljugendarbeit am Ernst- Abbe – Gymnasium mit 6 AG’s für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2021 in Höhe
von 4.517,50 €
7. Stadtjugendring
Eisenach e.V. für die Durchführung von Schuljugendarbeit an der 4. Staatlichen
Regelschule „Johann-Wolfgang-von Goethe“ mit 2 AG’s für den Zeitraum 01.01. -
31.12.2021 in Höhe von 814,00 €.
II.
Begründung
Rechtsgrundlage für
die Förderung bilden die §§ 11-14, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, die §§
16 und 17 ThürKJHAG, die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und die
städtische Richtlinie 12 (Förderung von Maßnahmen der Schuljugendarbeit und
schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Die Anträge der Maßnahmenträger (siehe Anlage) wurden fristgerecht bis
zum 31.12.2020 für das gesamte Kalenderjahr 2021 gestellt und nach Maßgabe der
Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ und der Richtlinie 12 von der Verwaltung
auf Vollständigkeit und auf Korrektheit geprüft. Aus formellen Gründen wurde
mit der Eingangsbestätigung für die Anträge auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn
für die beantragten Maßnahmen der Schuljugendarbeit ab dem 01.01.2021
genehmigt. Die Genehmigung erfolgte mit dem Hinweis, dass damit kein
Rechtsanspruch auf die beantragte Zuwendung begründet wird.
Für das
Haushaltsjahr 2021 wurden zum 01.01.2021 ursprünglich Mittel in Höhe von
37.338,23 € für Angebote der Schuljugendarbeit entsprechend der
„Landesrichtlinie Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12
„Förderung von Schuljugendarbeit“ an 3 Regelschulen (Wartburgschule
Geschwister-Scholl-Schule und Goethe-Schule), der Thüringer
Gemeinschaftsschule, den 2 staatlichen Gymnasien und dem
Martin-Luther-Gymnasium beantragt.
Für die Förderung
und Durchführung von Schuljugendarbeit in Eisenach sind 28.000 € geplant. Die
Finanzierung erfolgt über die Landesrichtlinie „Örtliche Jugendförderung“, über
die für das Förderjahr 2021 von der Stadtverwaltung Eisenach bis zu 28.000 €
beantragt wurden. Diese sind einnahmeseitig in der Haushaltsstelle 45150.17110
und ausgabeseitig in der Haushaltsstelle 45150.71830 (Deckungskreis 040)
jeweils mit bis zu 28.000 € vorgesehen.
Das Antragsvolumen für die Förderung von
Schuljugendarbeit 2021 beträgt 37.338,23 €. Unter Berücksichtigung der
insgesamt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (28.000 €), aus
Gleichbehandlungsgründen und aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wurden
alle von den Trägern beantragten Fördersummen um ca.25 % gekürzt.
Da jedoch die Träger, die nur geringe Fördermittel
beantragt haben, bei der Förderung benachteiligt würden und mit den pauschal
gekürzten Fördermitteln nicht mehr in der Lage wären, ihre Angebote
durchzuführen, wurden für die Ermessensausübung über die Höhe der Förderung
neben inhaltlich- fachlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung,
dass das Antragsvolumen (37.338,23 €) um ca. 25 % höher ist als das zur
Verfügung stehende Budget (28.000) folgende Kriterien in den
Fördervorschlag einbezogen:
1.
Eine möglichst geringe Abweichung von der
Vorjahresförderung an den jeweiligen Schulen.
2.
Die Berücksichtigung, dass an den Schulen, wo nur
wenige Arbeitsgemeinschaften laufen, diese auch durchgeführt werden
können.
Für das Haushaltsjahr 2021 hat die Stadt Eisenach
gegenwärtig noch keine genehmigte Haushaltssatzung. Ohne deren Rechtskraft wäre
formell eine Bewilligung der beantragten Landeszuwendung aus der Richtlinie
„Örtliche Jugendförderung“ nicht möglich. Nach Abstimmung mit dem Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ist es möglich, die Landesmittel aus
dieser Richtlinie zu erhalten, wenn die zeitgleiche und gleich hohe kommunale Gegenfinanzierung gegenüber dem
Zuwendungsgeber nachgewiesen wird.
Bei den nach Nr. 2 der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“
förderfähigen Maßnahmen muss die Stadt
Eisenach trotz vorläufiger Haushaltsführung gemäß § 61 Thüringer
Kommunalordnung rechtliche Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der gesetzlichen
Aufgabenerfüllung im Rahmen des § 11 SGB VIII ergeben. Mit der Realisierung
dieser rechtlichen Verpflichtungen ist es möglich, die Fördervoraussetzungen zu
erfüllen und den oben genannten Nachweis zu erbringen.
Nach der
Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die
Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.
Die Bewilligung erfolgt
unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der Richtlinie
„Örtliche Jugendförderung“ und der städtischen Richtlinie 12 (Förderung von
Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit).
Um den Trägern für
den Einsatz der Fördermittel einen eigenen zeitlichen und finanziellen
Planungsspielraum innerhalb der 3 berührten Schulhalbjahre zu ermöglichen soll
bei der Bewilligung auf die bisher nicht vorgeschriebene, aber übliche Praxis
der Zweckbindung für Honorare und andere Sachmittel verzichtet werden. Die
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht
(rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).
Anlagenverzeichnis:
Förderung von Schuljugendarbeit im Jahr 2021/ Antragstellungen der Maßnahmeträger