Betreff
Anfrage der NPD-Stadtratsfraktion - Planungen im Bereich des B-Planes 36 und Kaufhaus Steppke
Vorlage
AF-0173/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Sind der Stadtverwaltung Planungen zum historischen und stadtbildprägendem Gebäude Karl-Marx-Straße 53 bekannt und geht von diesem eine Gefahr aus?

 

2.       Beabsichtigt die Stadtverwaltung dem Verfall des in 1. genannten Gebäudes entgegenzuwirken oder kann sie den Eigentümer bei der Entwicklung oder Veräußerung des Gebäudes mit dem Ziel der Beseitigung des Missstandes unterstützen? Wenn Ja, wie und wodurch? Wenn Nein, warum nicht?

 

3.       Welche konkrete Nutzung soll das ehemalige Kaufhaus Steppke durch den neuen Eigentümer erfahren und wann wird mit der Umsetzung begonnen?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Der Eigentümer hat eigene Planungen zum historischen und stadtbildprägendem Gebäude Karl-Marx-Straße 53 verfolgt, in denen es in ein Gesamtnutzungskonzept für das Areal Karl-Marx-Straße (Nachnutzung Bestandsgebäude plus Ergänzung durch Neubau) eingebunden war. Diese Planungen konnten offensichtlich mangels Nachfrage am Markt bislang nicht umgesetzt werden. Da bislang keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, geht vom Bestandsgebäude offensichtlich keine unmittelbare Gefahr aus.

 

zu 2.

Die Stadtverwaltung hat im Juli 2020 Kontakt zum Eigentümer aufgenommen, um die Sicherung des Bestandsgebäudes fördermittelfinanziert zu unterstützen und weiterem Verfall entgegenzuwirken. Bislang konnten diesbezüglich weder ein Besichtigungstermin noch greifbare Ergebnisse erzielt werden, obwohl seitens des Eigentümers die Befassung mit dem Angebot zugesichert wurde. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Etwaige Bemühungen der Denkmalbehörden sind dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen und können im Rahmen der Anfrage nicht beantwortet werden.

 

zu 3.

Das ehemalige Kaufhaus Steppke soll als Wohnimmobilie mit erdgeschossiger Gewerbeunterlagerung entwickelt werden. Nach Erteilung der Baugenehmigung liegt es in der Entscheidung des Eigentümers mit der Gebäudesanierung zu beginnen. Bauvorbereitende Arbeiten zur Gebäudesicherung sind erfolgt.