Betreff
Vergabe der Infrastrukturpauschale an die Kindertageseinrichtungen 2021
Vorlage
0604-JHA/2021
Aktenzeichen
51.3.501
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2021 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 366.000,00€ sowie des nicht verbrauchten Haushaltsausgaberestes in Höhe von 162,82€ und des Betrages von 1.271,16€ aus der Rückzahlung von nicht oder nicht zweckentsprechend verbrauchten Infrastrukturmitteln aus Vorjahren (Gesamtsumme 367.433,98€).


II. Begründung

 

Gemäß § 31 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2021 366.000,00€ (366 Kinder  x 1.000,00€). Zusätzlich sind in den Kindertageseinrichtungen „Zwergenland“ Hötzelsroda und „Münze“ Zuschüsse aus Vorjahren nicht vollständig verbraucht worden, so dass ein Betrag 1.433,98€ zusätzlich mit vergeben werden kann.

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher Höhe gefördert werden sollen.

Einige Mittel sind bereits durch Beschlüsse aus den Vorjahren gebunden.

Für den Anbau an die Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (0109-StR/2019) wurde im vergangenen Jahr eine Förderung von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je 100.000,00€, beginnend mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss hat sich um die Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm Kindertageseinrichtungen 2020 in Höhe von 96.577,00€ reduziert, so dass die Gesamtfördersumme aus der Infrastrukturpauschale 303.423,00€ beträgt.

Weiterhin sind bereits durch Beschluss aus dem Vorjahr (0272-JHA/2020) 20.643,18€ für die Kita „Haus Sonnenschein“ der AWO AJS gGmbH gebunden. Hier erfolgt in diesem Jahr die Zahlung der zweiten Jahresscheibe des Gesamtzuschusses von 50.000€.

Für die Förderung der Investitionen in den Kindertageseinrichtungen „Spielkiste“, „Wurzelkinder“, „Regenbogenhaus“ und „Haus der kleinen Freunde“ sind Anträge auf größere Zuschusssummen gestellt worden, so dass hier die Förderung in Jahresscheiben, wie in der Tabelle aufgeführt, beginnend in diesem Jahr, erfolgen soll. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zahlung der Infrastrukturpauschale durch das Land auch in den folgenden Jahren. Die Träger werden für diese Projekte zum Teil in Vorleistung gehen. Damit können alle beantragten Maßnahmen berücksichtigt werden.

Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021 zum Teil noch nicht in der korrekten Höhe den angegebenen Haushaltsstellen zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach der Beschlussfassung veranlasst.


Anlagenverzeichnis:

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2021