I.
Beschlussvorschlag
Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2021 des Freistaates Thüringen gem. § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) in Höhe von insgesamt 366.000,00€ sowie des nicht verbrauchten Haushaltsausgaberestes in Höhe von 162,82€ und des Betrages von 1.271,16€ aus der Rückzahlung von nicht oder nicht zweckentsprechend verbrauchten Infrastrukturmitteln aus Vorjahren (Gesamtsumme 367.433,98€).
II.
Begründung
Gemäß § 31 Abs. 1
Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) gewährt der Freistaat Thüringen den
Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die
Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebietes, die in ihrem
Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die Zuweisung
der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder unter 1 Jahr mit
Hauptwohnsitz in Eisenach nach der amtlichen Statistik des Thüringer
Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres
angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Thüringer Landesamtes für Statistik,
welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bildet, erhält die Stadt Eisenach im
Haushaltsjahr 2021 366.000,00€ (366 Kinder
x 1.000,00€). Zusätzlich sind in den Kindertageseinrichtungen
„Zwergenland“ Hötzelsroda und „Münze“ Zuschüsse aus Vorjahren nicht vollständig
verbraucht worden, so dass ein Betrag 1.433,98€ zusätzlich mit vergeben werden
kann.
Aus der in der
Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen nach
Vorschlag der Verwaltung in Absprache mit den jeweiligen Trägern in welcher
Höhe gefördert werden sollen.
Einige Mittel sind
bereits durch Beschlüsse aus den Vorjahren gebunden.
Für den Anbau an die
Kita „Pusteblume“ im Ortsteil Stregda (0109-StR/2019) wurde im vergangenen Jahr
eine Förderung von insgesamt 400.000,00€ in vier Jahresscheiben zu je
100.000,00€, beginnend mit dem Jahr 2020 beschlossen. Der Zuschuss hat sich um
die Förderung aus dem Landesinvestitionsprogramm Kindertageseinrichtungen 2020
in Höhe von 96.577,00€ reduziert, so dass die Gesamtfördersumme aus der
Infrastrukturpauschale 303.423,00€ beträgt.
Weiterhin sind
bereits durch Beschluss aus dem Vorjahr (0272-JHA/2020) 20.643,18€ für die Kita
„Haus Sonnenschein“ der AWO AJS gGmbH gebunden. Hier erfolgt in diesem Jahr die
Zahlung der zweiten Jahresscheibe des Gesamtzuschusses von 50.000€.
Für die Förderung
der Investitionen in den Kindertageseinrichtungen „Spielkiste“, „Wurzelkinder“,
„Regenbogenhaus“ und „Haus der kleinen Freunde“ sind Anträge auf größere
Zuschusssummen gestellt worden, so dass hier die Förderung in Jahresscheiben,
wie in der Tabelle aufgeführt, beginnend in diesem Jahr, erfolgen soll. Die
Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zahlung der Infrastrukturpauschale durch
das Land auch in den folgenden Jahren. Die Träger werden für diese Projekte zum
Teil in Vorleistung gehen. Damit können alle beantragten Maßnahmen
berücksichtigt werden.
Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2021 zum Teil noch nicht in der korrekten Höhe den angegebenen Haushaltsstellen zugeordnet. Die Verschiebungen werden nach der Beschlussfassung veranlasst.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2021