II. Fragestellung
1.
Wann wurde der Antrag auf Fördermittel aus dem
Schulinvestitionsprogramm gestellt? Wurde im Ausschuss für Soziales, Bildung
und Gesundheitswesen über die Antragstellung informiert? Liegt der
Antragstellung ein Stadtratsbeschluss zugrunde? (Bei Verneinung Begründung
erbeten.)
2.
Gab es vor der Antragstellung irgendeine Form
der Beteiligung oder zumindest Information der Bürgerinnen und Bürger?
3.
Warum wurde die Fortschreibung des Schulnetzes
vertagt, während gleichzeitig (oder im Vorfeld) der genannte Fördermittelantrag
gestellt wurde?
4. Welche Zukunftsvorstellung für die Eisenacher Gymnasien verknüpft die Stadtverwaltung mit diesem Antrag? Was bedeutet diese spezielle Förderung konkret für die Perspektive der beiden staatlichen Gymnasien?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Der Antrag wurde seit dem Jahr 2016 jedes Jahr zum 30. Juni beim zuständigen Ministerium (Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur) gestellt. Der zugrunde liegende Stadtratsbeschluss StR/0400/2011 (Vorlage: 0703-StR/2011) zur Errichtung eines bedarfsgerechten Anbaus an das Haus I des Ernst-Abbe-Gymnasiums erfolgte am 09.09.2011 unter Pkt. 5.) im Rahmen der Fortschreibung der Schulnetzplanung (SNP) für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach für die Schuljahre 2021/2013 bis 2017/2018. Durch den bedarfsgerechten Anbau am Haus I ist die Aufgabe von Haus 2 am Standort Theaterplatz beabsichtigt. Die unterveränderte Verlängerung der gültigen SNP wurde am 26.06.2018 unter StR/0687/2018 (Vorlage: 1057-StR/2018) für die Schuljahr 2018/2019 bis 2020/2021 beschlossen.
zu 2.
Mit Verweis auf die Beantwortung unter Nr. 1 erfolgte keine jährlich gesonderte Beteiligung bzw. Information der Bürgerinnen und Bürger.
zu 3.
Die aktuelle Schulnetzplanung (SNP) für die allgemeinbildenden Schulen der Stadt Eisenach gilt gemäß Stadtratsbeschluss StR/0400/2011 sowie StR/0687/2018 bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021. Insbesondere aufgrund der pandemiebedingt erforderlichen Kontakteinschränkungen sowie den mit der Pandemie verbundenen umfangreichen zusätzlichen Aufgabenstellungen für die beteiligten Schulen und Verwaltungsbereiche war die Zielstellung, die Fortschreibung der SNP bis Anfang 2021 beim zuständigen Ministerium einzureichen, nicht zu realisieren. Unter Einbindung des zuständigen Ministeriums sowie des zuständigen Ausschusses wurde eine Verschiebung der Fortschreibung der SNP ab dem Schuljahr 2022/2023 kommuniziert. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung unter Nr. 1 verwiesen.
zu 4.
Zunächst hat die Stadtverwaltung die Umsetzung eines gültigen Stadtratsbeschlusses weiter verfolgt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Diskussion über einen gemeinsamen gymnasialen Campus noch in den Anfängen; eine Beschlussfassung dazu dementsprechend noch nicht erfolgt und ungewiss. Sollte die Fördermaßnahme umgesetzt werden, könnten Zweckbindungen im Rahmen des Förderbescheides eintreten. Inwieweit diese wirksam werden hängt u. a. von der zeitlichen Perspektive möglicher anderweitiger Planungen für die gymnasiale Landschaft der Stadt Eisenach ab und wären gegebenenfalls auch mit dem Fördermittelgeber abzustimmen. Eine Nachnutzung des Gebäudes Abbé- Gymnasium als Schulgebäude sollte dann möglich sein.