Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Beschaffung Traglufthalle und Sanierung Jahnhalle
Vorlage
AF-0181/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche unvorhersehbaren Ausgaben (neuerer Erkenntnisstand der Stadtverwaltung erst nach dem Stadtratsbeschluss vom 01.12.2020) mussten bis zum Jahresende im Verwaltungshaushalt getätigt werden, so dass die durch einen einstimmigen Stadtratsbeschluss außerplanmäßig zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel i.H.v. 1,1 Mio. Euro zur Beschaffung der Traglufthalle anderweitig verwendet wurden (bitte entsprechende Ausgaben mit Haushaltsstellen und Höhe der Ausgaben angeben)?

2.       Welche Haushaltsreste wurden mit Abschluss des Haushaltsjahres 2020 ausgebracht und in das neue Haushaltsjahr 2021 übertragen (bitte alle einzelnen Haushaltsreste benennen und die Höhe angeben, insbesondere alle Investitionsmaßnahmen im Sportstättenbereich)?

3.       Wie gestalten sich die aktuellen Sachstände bei der Sanierung der Mosewaldhalle (Baubeginn bereits erfolgt bzw. wann vorgesehen) und bei der Sanierung und Erweiterung der Goethehalle und mit welchen Gesamtkosten wird jeweils gerechnet und sind die Gesamtfinanzierungen der beiden Bauprojekte mittlerweile gesichert (bitte jeweils voraussichtliche Gesamtkosten nach aktueller Erkenntnislage sowie die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angeben)?

4.       Mit welchen Gesamtkosten wird nach aktuellem Sachstand (inkl. Preisindexierung) für den Anbau sowie die vorgeschlagene Komplettsanierung der Jahnhalle nach Variante B (ohne Zwischendecke mit Dachstreben) gerechnet und wie gestaltet sich die momentane Gesamtfinanzierungslücke für das Bauprojekt Jahnhalle (Anbau und Komplettsanierung) und wie soll diese geschlossen werden?

5.       In welchen Zeiträumen sind die jeweiligen Baumaßnahmen an der Jahnhalle, Goethehalle und Mosewaldhalle geplant und wann stünden die Sporthallen voraussichtlich jeweils wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung und wie soll das sich verschärfende Defizit an gedeckten Sportflächen in diesen Zeiträumen kompensiert werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Ich habe in der Sitzung des Stadtrates am 04.05.2021 – wie auch der Fragesteller selbst in gleicher Sitzung – darauf verwiesen, dass die Bildung des Haushaltsausgaberestes (HAR) zur Beschaffung der Traglufthalle i. H. v. rund 1,1 Mio. EUR unzulässig ist. Eine anderweitige Verwendung liegt nicht vor. Sollte im Rahmen der Beratung des Tagesordnungspunktes ein anderer Eindruck erweckt worden sein, ist dieser mit der vorliegenden Beantwortung klargestellt.

 

Die Unzulässigkeit der Bildung des HAR ergibt sich aus den §§ 19; 79 ThürGemHV. Danach sind HAR nur zulässig, wenn diese auch finanziert werden können, d. h. sie müssen haushalts- und kassenmäßig gedeckt sein. Die Bildung war damit i. R. der Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2020, welches nur unter weitestgehender Auflösung, d. h. Zuführung aus der allgemeinen Rücklage i. H. v. 1.023.788,37 EUR ausgeglichen dargestellt werden konnte, unzulässig.

 

Darüber hinaus widerspricht die Bildung des konkreten HAR, da er zur Generierung eines neuen Fehlbetrages geführt hätte, den Vorgaben zur laufenden Haushaltskonsolidierung nach § 53a ThürKO i. V. m. VV Bedarfszuweisung & VV Haushaltssicherung.

 

zu 2.

Auf die beigefügte Anlage mit der Übersicht der Haushaltsreste 2020 wird verwiesen.

 

 

zu 3.

Die Sanierung der Mosewaldschule ist in vollem Gange und finanziell abgesichert. Für die Sanierung der Sporthalle Mosewaldschule wurden und werden Fördermittelanträge gestellt, siehe auch den entsprechenden Stadtratsbeschluss hierzu.

Bewilligungen liegen noch nicht vor, sodass zu einem möglichen Eigenanteil der Stadt und dessen Finanzierung noch keine Aussage getroffen werden kann. Nach den eingereichten Planunterlagen wird von einem derzeitigen Kostenrahmen von 2,5 Mio. EUR ausgegangen.

 

Für die Sanierung und den Anbau der Goethehalle wurden die Planer ausgeschrieben. Die Fachplaner wurden bereits vertraglich gebunden. Bei der Vergabe Architektenplaner gab es eine Rüge. Das Verfahren wurde zurückgesetzt und alle vier am Verfahren beteiligten Planer haben die Möglichkeit ein neues Angebot bis zum 09. Juni abzugeben. Anschließend erfolgt die Vergabe. Aus diesem Grund kann noch keine zeitliche Angabe gemacht werden, wann die Planung beauftragt werden kann. Für das Jahr 2021 ist somit der Beginn des Baus nicht mehr möglich.

 

Nach derzeitigem Planungsstand wird von Kosten in Höhe von 5,3 Mio. EUR ausgegangen. Über die Schulbauförderung sind 2/3 förderfähig. Als Eigenanteile stehen aus den Jahren 2020 und früher HAR in Höhe von knapp 1,9 Mio. EUR zur Verfügung. Damit ist die Maßnahme zum gegenwärtigen Stand voll durchfinanziert. Etwaige Kostensteigerungen können jetzt noch nicht beziffert werden, ist auch abhängig davon, wann ausgeschrieben werden kann und wie sich der Markt bis dahin entwickelt.

 

zu 4.

Für das Projekt „Neubau eines Erweiterungsbaues Umkleide und Sportgerätebereich" an der Friedrich-Ludwig-Jahn Sporthalle wurde der Planungsstand Leistungsphase 4 erreicht.

Diese schließt mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 zum Stand 30.01.2020 mit Kosten in Höhe von 1.550.000 EUR (Brutto). Die Finanzierung des Anbaues in Höhe von 1.550.000 EUR ist durch Eigenmittel der Stadt und Fördermitteln gesichert.

 

Für die Sanierung der Bestandshalle wurde durch den Planer ein Entwurfskonzept vorgelegt. Das Entwurfskonzept weist eine Kostenprognose mit Stand 21.04.2021 von 945.000 EUR (Brutto) aus. Die Finanzierung der Sanierung der Halle in Höhe von 945.000 EUR ist derzeit ungesichert. Die Finanzierungslücke soll mit Mitteln aus dem Haushalt 2021/22 geschlossen werden. Eine Fördermöglichkeit für die Sanierung der Bestandshalle wurde beim Fördermittelgeber mit negativer Antwort abgefragt.

 

zu 5.

Konkrete Bautermine können wie oben bereits ausgeführt zurzeit noch nicht benannt werden, da bei der Goethehalle das Ausschreibungsverfahren, dann die Planung und das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sein müssen. Bei der Jahnhalle ist die Finanzierung der Halle (nicht Anbau) Voraussetzung, zumindest Planung bis zur Leistungsphase 3 und bei der Mosewaldsporthalle die Fördermittel beantragt werden müssen.