II. Fragestellung
1. Welche Beweggründe führten in Abweichung zu
dem in der aktuellen Berichtsvorlage (s.o.) skizzierten Ablauf zur
Entscheidung, bereits im Mai 2021 die Stelle eines Citymanagers öffentlich
auszuschreiben, der zukünftig beim Amt für Stadtentwicklung angesiedelt sein
soll?
2. Steht die ausgeschriebene Stelle (E10 TVöD)
beim Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung oder musste hierfür eine
anderweitige freie Stelle umgewidmet bzw. zugeordnet werden (sofern eine
Stellenzuführung aus einem anderen Amt erfolgte, bitte angeben aus welchem)?
3. Wann erfolgte eine entsprechende Information
des zuständigen Fachausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus bzw. des
Stadtrates über das geänderte Vorgehen (bitte die jeweilige Sitzung des
Ausschusses bzw. die entsprechende Berichtsvorlage angeben)?
4. Liegt eine konkrete Stellenbeschreibung zu
den zukünftigen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern des Citymanagers über den in der
Stellenausschreibung skizzierten Aufgabenkatalog hinaus vor (wenn ja, bitte
beifügen)?
5. Wird an der externen Beauftragung des „separaten Vertiefungsbausteins Innenstadt“ als Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts festgehalten oder erfolgt die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung nunmehr durch den Citymanager und wann sollen die jeweiligen Konzepte dem Stadtrat vorgelegt werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Die aktuelle Situation in den Innenstädten verlangt auch für Eisenach ein rasches Handeln. Die aktuellen Veränderungen in der Stadt zu begleiten, zu beeinflussen und mit zu gestalten haben mich veranlasst die Stellenausschreibung des Citymanagers/-managerin zeitnah zu realisieren.
Diverse Veröffentlichungen unterstreichen dies wie u. a.:
Wie Corona den stationären Einzelhandel verändert -
Capital.de
„Corona
verändert die Innenstädte. Die Innenstädte in Deutschland konkurrieren nicht
erst seit der Corona-Krise mit dem Onlinehandel. Doch die Pandemie hat die Lage
verschärft: sie könnte sie das Gesicht der Innenstädte maßgeblich verändern.“ …
Nach der Corona-Krise könnten … bis zu 50.000 Geschäfte in Deutschland
verschwinden. Man muss nun schnell handeln, um eine Verödung der Innenstädte zu
verhindern.
….
Neue Konzepte sind gefragt. Es ist zu befürchten,
dass der Handel ausdünnt und es mehr Leerstände geben wird, die man auch nicht
einfach nachbesetzen kann. Wir werden einen neuen Mix von Angeboten in der
Innenstadt benötigen – von Gastronomie über Kultur und Sport bis hin zu anderen
Freizeitangeboten“ ... Es wird nicht mehr so werden wie vorher.“
zu 2.
Aufgrund der pandemiebedingten Dramatik der Innenstadtentwicklung wurde die Abdeckung der Stelle pauschal durch den bestehenden Soll-Ist Puffer vorgenommen und eine entsprechende Neuausweisung im Entwurf des Stellenplanes 2021 verankert.
zu 3.
Bisher erfolgte keine Information. Das umgehende Handlungserfordernis veranlasste mich abweichend vom Zeitplan sofort zu handeln.
zu 4.
Eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung wird nach den vorrangig zu erledigenden Aufgaben der Kreistagswahl erstellt.
zu 5.
An der externen Beauftragung eines „separaten
Vertiefungsbausteins Innenstadt“ als Ergänzung des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts wird festgehalten. Hier sollen nach ersten Überlegungen – auch
in Abhängigkeit vom gutachterlichen Ergebnis des Einzelhandelskonzeptes –
themenübergreifend die Entwicklungstendenzen in der Innenstadt und die
Handlungsansätze für die Innenstadt in einem Masterplan zusammengeführt werden:
Handel, Gastronomie, Freizeit- und
Dienstleistungssektor, Stadtkultur, Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
Stadtmarketing, Imagebildung durch Stadtbild, Baukultur und urbane Identität
sowie der Wertewandel im Zuge der gesamtgesellschaftlichen Transformation
können aus heutiger Sicht etwaige Schwerpunkte der Überlegungen sein. Die Stadt
Eisenach ist gehalten, sich mit Begrifflichkeiten wie sharing economy, online
shopping oder smart citizens auf zeitgerechte und angemessene Weise
auseinanderzusetzen. Insoweit kann die konzeptionelle Bearbeitung nur im
gemeinsamen Kontext von Stadtentwicklungsplanung, Wirtschafts- und
Tourismusförderung sowie Citymanagement gelingen. Die Federführung wird in
Abhängigkeit von den zum Prozessbeginn konkret vorzufindenden
Verwaltungsstrukturen zu entscheiden sein.
Das Einzelhandelskonzept soll wegen
ungeplanter Veränderungen in der Sachbearbeitung verspätet zum Jahreswechsel
vorgelegt werden. Ein Masterplan Innenstadt wird in Anbetracht seiner
Komplexität und der erforderlichen Mittelplanung erst frühestens 2023 vorgelegt
werden können. Dies unterstreicht die Erforderlichkeit des sofortigen Einstiegs
in ein Citymanagement, welches die Schwerpunkte seiner Tätigkeit zunächst in
den akuten Themen findet, die im Umfeld der Pandemieauswirkungen vordringlich
zu bewältigen sind, so zum Beispiel bei der Unterstützung des stationären
Einzelhandels, insbesondere hinsichtlich einer unabdingbaren
Multichannel-Präsenz, beim Leerstandsmanagment, bei Kundenakquise- und
-bindungsstrategien für Handel und Gastronomie sowie bei der Verknüpfung von
Stadtmarketing mit dem Tourismusmanagement.