Betreff
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion - Ausschreibung Citymanager
Vorlage
AF-0182/2021
Art
Anfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Beweggründe führten in Abweichung zu dem in der aktuellen Berichtsvorlage (s.o.) skizzierten Ablauf zur Entscheidung, bereits im Mai 2021 die Stelle eines Citymanagers öffentlich auszuschreiben, der zukünftig beim Amt für Stadtentwicklung angesiedelt sein soll?

2.       Steht die ausgeschriebene Stelle (E10 TVöD) beim Amt für Stadtentwicklung zur Verfügung oder musste hierfür eine anderweitige freie Stelle umgewidmet bzw. zugeordnet werden (sofern eine Stellenzuführung aus einem anderen Amt erfolgte, bitte angeben aus welchem)?

3.       Wann erfolgte eine entsprechende Information des zuständigen Fachausschusses für Wirtschaft, Kultur und Tourismus bzw. des Stadtrates über das geänderte Vorgehen (bitte die jeweilige Sitzung des Ausschusses bzw. die entsprechende Berichtsvorlage angeben)?

4.       Liegt eine konkrete Stellenbeschreibung zu den zukünftigen Aufgaben und Tätigkeitsfeldern des Citymanagers über den in der Stellenausschreibung skizzierten Aufgabenkatalog hinaus vor (wenn ja, bitte beifügen)?

5.       Wird an der externen Beauftragung des „separaten Vertiefungsbausteins Innenstadt“ als Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts festgehalten oder erfolgt die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte in Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung nunmehr durch den Citymanager und wann sollen die jeweiligen Konzepte dem Stadtrat vorgelegt werden?


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Die aktuelle Situation in den Innenstädten verlangt auch für Eisenach ein rasches Handeln. Die aktuellen Veränderungen in der Stadt zu begleiten, zu beeinflussen und mit zu gestalten haben mich veranlasst die Stellenausschreibung des Citymanagers/-managerin zeitnah zu realisieren.

Diverse Veröffentlichungen unterstreichen dies wie u. a.:

 

Wie Corona den stationären Einzelhandel verändert - Capital.de

 

„Corona verändert die Innenstädte. Die Innenstädte in Deutschland konkurrieren nicht erst seit der Corona-Krise mit dem Onlinehandel. Doch die Pandemie hat die Lage verschärft: sie könnte sie das Gesicht der Innenstädte maßgeblich verändern.“ … Nach der Corona-Krise könnten … bis zu 50.000 Geschäfte in Deutschland verschwinden. Man muss nun schnell handeln, um eine Verödung der Innenstädte zu verhindern.

….

Neue Konzepte sind gefragt. Es ist zu befürchten, dass der Handel ausdünnt und es mehr Leerstände geben wird, die man auch nicht einfach nachbesetzen kann. Wir werden einen neuen Mix von Angeboten in der Innenstadt benötigen – von Gastronomie über Kultur und Sport bis hin zu anderen Freizeitangeboten“ ... Es wird nicht mehr so werden wie vorher.“

 

zu 2.

Aufgrund der pandemiebedingten Dramatik der Innenstadtentwicklung wurde die Abdeckung der Stelle pauschal durch den bestehenden Soll-Ist Puffer vorgenommen und eine entsprechende Neuausweisung im Entwurf des Stellenplanes 2021 verankert.

 

zu 3.

Bisher erfolgte keine Information. Das umgehende Handlungserfordernis veranlasste mich abweichend vom Zeitplan sofort zu handeln.

 

zu 4.

Eine konkrete Arbeitsplatzbeschreibung wird nach den vorrangig zu erledigenden Aufgaben der Kreistagswahl erstellt.

 

zu 5.

An der externen Beauftragung eines „separaten Vertiefungsbausteins Innenstadt“ als Ergänzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts wird festgehalten. Hier sollen nach ersten Überlegungen – auch in Abhängigkeit vom gutachterlichen Ergebnis des Einzelhandelskonzeptes – themenübergreifend die Entwicklungstendenzen in der Innenstadt und die Handlungsansätze für die Innenstadt in einem Masterplan zusammengeführt werden:

Handel, Gastronomie, Freizeit- und Dienstleistungssektor, Stadtkultur, Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Stadtmarketing, Imagebildung durch Stadtbild, Baukultur und urbane Identität sowie der Wertewandel im Zuge der gesamtgesellschaftlichen Transformation können aus heutiger Sicht etwaige Schwerpunkte der Überlegungen sein. Die Stadt Eisenach ist gehalten, sich mit Begrifflichkeiten wie sharing economy, online shopping oder smart citizens auf zeitgerechte und angemessene Weise auseinanderzusetzen. Insoweit kann die konzeptionelle Bearbeitung nur im gemeinsamen Kontext von Stadtentwicklungsplanung, Wirtschafts- und Tourismusförderung sowie Citymanagement gelingen. Die Federführung wird in Abhängigkeit von den zum Prozessbeginn konkret vorzufindenden Verwaltungsstrukturen zu entscheiden sein.

Das Einzelhandelskonzept soll wegen ungeplanter Veränderungen in der Sachbearbeitung verspätet zum Jahreswechsel vorgelegt werden. Ein Masterplan Innenstadt wird in Anbetracht seiner Komplexität und der erforderlichen Mittelplanung erst frühestens 2023 vorgelegt werden können. Dies unterstreicht die Erforderlichkeit des sofortigen Einstiegs in ein Citymanagement, welches die Schwerpunkte seiner Tätigkeit zunächst in den akuten Themen findet, die im Umfeld der Pandemieauswirkungen vordringlich zu bewältigen sind, so zum Beispiel bei der Unterstützung des stationären Einzelhandels, insbesondere hinsichtlich einer unabdingbaren Multichannel-Präsenz, beim Leerstandsmanagment, bei Kundenakquise- und -bindungsstrategien für Handel und Gastronomie sowie bei der Verknüpfung von Stadtmarketing mit dem Tourismusmanagement.