Betreff
Einwohneranfrage - Fällen diverser Bäume im Thälmannviertel
Vorlage
EAF-0082/2021
Art
Einwohneranfrage

II. Fragestellung

 

1.       Welche Dringlichkeit bestand, die Bäume während der Brutzeit der Vögel zu beschneiden und zu fällen.? Was waren die Gründe dafür?

2.       Wird bei den gefällten Bäumen eine Neubepflanzung getätigt und falls „ja",  ab wann kann diese stattfinden?

3.       Wie positioniert sich die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen zu den Maßnahmen, und welche Ideen zu Neubepflanzungen gibt es von besagter Partei?

4.       Wurden die Maßnahmen mit allen Fraktionen abgesprochen? Wie war da der Informationsfluss im Stadtrat?

 


ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

 

zu 1.

Für den Bereich Ernst-Thälmann-Straße wurden in diesem Jahr zwei Genehmigungen zum Fällen bzw. Schneiden von Bäumen nach Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach erteilt. Eine dritte Genehmigung wurde am 27.05.2021 erteilt.

Dringlichkeit zum Fällen besteht, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder bauliche Erfordernisse vorliegen. Zudem regelt § 6 der Baumschutzsatzung die zulässigen Ausnahmen. I. W. werden in den Genehmigungen die Ausnahmen und Anforderungen nach BNatSchG (übertragener WK) geregelt.

 

zu 2.

In den Fällen nach § 6 (2) der Baumschutzsatzung, d.h. zur Umsetzung einer baurechtlich zulässigen Nutzung, ist primär eine Ersatzpflanzung zu realisieren. Ist dies nicht möglich, ist eine Ersatzzahlung zu leisten. Der jeweilige Pflanztermin wird mit dem Eigentümer abgestimmt und erfolgt i. A. nach Baufertigstellung.

 

zu 3.

Hierzu kann die Stadtverwaltung keine Antwort geben.

 

 

zu 4.

Maßnahmen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden nicht im Stadtrat behandelt.