II.
Fragestellung
1.
Welche Dringlichkeit bestand, die Bäume während der
Brutzeit der Vögel zu beschneiden und zu fällen.? Was waren die Gründe dafür?
2.
Wird bei den gefällten Bäumen eine Neubepflanzung
getätigt und falls „ja", ab wann
kann diese stattfinden?
3.
Wie positioniert sich die Fraktion von Bündnis 90 /
Die Grünen zu den Maßnahmen, und welche Ideen zu Neubepflanzungen gibt es von
besagter Partei?
4.
Wurden die Maßnahmen mit allen Fraktionen
abgesprochen? Wie war da der Informationsfluss im Stadtrat?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Für den Bereich Ernst-Thälmann-Straße wurden in
diesem Jahr zwei Genehmigungen zum Fällen bzw. Schneiden von Bäumen nach
Baumschutzsatzung der Stadt Eisenach erteilt. Eine dritte Genehmigung wurde am
27.05.2021 erteilt.
Dringlichkeit zum
Fällen besteht, wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder bauliche
Erfordernisse vorliegen. Zudem regelt § 6 der Baumschutzsatzung die zulässigen
Ausnahmen. I. W. werden in den Genehmigungen die Ausnahmen und Anforderungen
nach BNatSchG (übertragener WK) geregelt.
zu 2.
In den Fällen nach §
6 (2) der Baumschutzsatzung, d.h. zur Umsetzung einer baurechtlich zulässigen
Nutzung, ist primär eine Ersatzpflanzung zu realisieren. Ist dies nicht
möglich, ist eine Ersatzzahlung zu leisten. Der jeweilige Pflanztermin wird mit
dem Eigentümer abgestimmt und erfolgt i. A. nach Baufertigstellung.
zu 3.
Hierzu kann die Stadtverwaltung keine Antwort geben.
zu 4.
Maßnahmen, die der Baumschutzsatzung unterliegen, werden nicht im
Stadtrat behandelt.